Gattungsschuld/Stückschuld/Vorratsschuld

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Zenon
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Gattungsschuld/Stückschuld/Vorratsschuld

Beitrag von Zenon »

Mir ist grundsätzlich bekannt was eine Gattungs-, Stück- oder Vorratsschuld ist. Ebenso ist mir die Konkretisierung von einer Stückschuld zu einer Gattungsschuld bekannt, also wie diese vonstatten geht.

Handelt es sich denn immer um eine Vorratsschuld, wenn ein Händler etwas aus einem Lager verkauft? Also wenn er Waren irgendwo gelagert hat und nur die verkaufen will?

Und steht eine konkretisierte Gattungsschuld nicht in gewisser Weise in Konkurrenz zu einer Vorratsschuld? Wie genau erkennt man den unterschied?
Tobias__21
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Re: Gattungsschuld/Stückschuld/Vorratsschuld

Beitrag von Tobias__21 »

Vorratschuld
Zenon hat geschrieben: Handelt es sich denn immer um eine Vorratsschuld, wenn ein Händler etwas aus einem Lager verkauft? Also wenn er Waren irgendwo gelagert hat und nur die verkaufen will?
Ja, wenn er nur diese Waren verkaufen will, handelt es sich um eine auf seinen Vorrat an diesen Waren beschränkte Schuld und es tritt Unmöglichkeit ein, wenn der Vorrat untergeht. Wird vom Verkäufer keine Beschränkung auf seinen Vorrat vorgenommen, muss er sich die Sachen grds. am Markt beschaffen, wenn bspw. das Lager abbrennt, sofern nicht vorher eine Konkretisierung eingetreten ist.

Deine zweite Frage verstehe ich nicht so ganz. Meinst Du den Fall, dass der Verkäufer zwar ein Lager voll mit diesen Sachen hat, jedoch nicht deutlich macht, dass er nur Sachen aus seinem Lager schulden will? Dann hätte man eine Gattungsschuld. Tritt dann eine Konkretisierung ein, beschränkt sich die Schuld auf diese Waren. Macht er jedoch deutlich, dass er nur Sachen aus seinem Lager schulden will, hätten wir eine auf dieses Lager beschränkte Vorratsschuld.
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Muirne
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Re: Gattungsschuld/Stückschuld/Vorratsschuld

Beitrag von Muirne »

Zu deiner letzten Frage, wenn ich die richtig deute: Eine konkretisierte Gattungsschuld ist eine Stückschuld, während es sich bei der Vorratsschuld um einen Fall der Gattungsschuld handelt. Insofern ergibt sich dabei keine Verwechslungsgefahr.

Auch eine Vorratsschuld kann sich freilich auf eine Stückschuld konkretisieren.

Der Unterschied zwischen Gattungsschuld und Vorratsschuld zeigt sich bei der Unmöglichkeit, wenn das Lager abbrennt, auf das die Vorratsschuld beschränkt war. Dann liegt Unmöglichkeit vor, während das bei einer Gattungsschuld, deren Gattung noch existiert, nicht der Fall ist.

Die Unterscheidung zwischen Vorratsschuld und Gattungsschuld im allgemeinen spielt also nur für die Unmöglichkeit vor einer möglichen Konkretisierung eine Rolle. Findet die Konkretisierung statt, ist es egal, ob die gleiche Sache noch 10.000 mal auf der Welt oder 10 mal im Lager existiert.
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Zenon
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Re: Gattungsschuld/Stückschuld/Vorratsschuld

Beitrag von Zenon »

Okay vielen Dank erstmal für die Antworten.

Ja, meine Frage lief darauf hinaus ob die Vorratsschuld eine spezielle Form der Gattungsschuld ist. Was sich hiermit ja geklärt hat (Ich denke ja, da beschränkte Gattungsschuld, Vorratsschuld).

Meine Frage ist, was wäre wenn beides verstrickt wäre? Also sowohl eine (unmögliche u. anfängliche) Vorratsschuld als auch ein Unfall (mögliche Konkretisierung der Schuld) vorliegt?

Ich fühl mich da ehrlich gesagt noch nicht wirklich sicher
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Muirne
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Re: Gattungsschuld/Stückschuld/Vorratsschuld

Beitrag von Muirne »

Eine unmögliche Gattungsschuld bedeutet, dass die Gattung nicht mehr existiert. Nicht existente Sachen können nicht verschickt werden und nicht kaputt gehen. Grundsätzlich ist es recht leicht: Die Konkretisierung kommt nur in einem zweiten Schritt, wenn eine Gattungsschuld vorliegt.
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Zenon
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Re: Gattungsschuld/Stückschuld/Vorratsschuld

Beitrag von Zenon »

Vielen Dank
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