ZPO Anderweitige Rechtskräftigkeit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Osbli
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ZPO Anderweitige Rechtskräftigkeit

Beitrag von Osbli »

Hallo! Ich hoffe mir kann da jemand helfen.
Ich habe einen Fall vor mir und ich scheine auf dem Schlau zu stehen. Es geht darum, dass ein Angestellter krumme Sachen mit einem Kunden hinter dem Rücken des Arbeitgebers gemacht hat. Gegen den Angestellten, der nach der Aufdeckung gefeuert wurde, gab es bereits einen Prozess vor dem ArbG auf Schadensersatz (ohne Erfolg). Nun will der Arbeitgeber, nachdem er erfahren hat, dass die Sache von dem Kunden mit großem Gewinn verkauft wurde, auch gegen den Kunden klagen auf Herausgabe des Geldes, das dieser aus der Weiterveräußerung erzielt hat.
Nun komme ich nicht bei dem Punkt der anderweitigen Rechtskraft weiter. In meinen Augen handelt es sich nicht um den gleichen Streit. Aber ich vermute, dass es doch nicht so einfach ist.
Ich hoffe, jemand kann mir einen Denkanstoß geben.
Mimis
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Re: ZPO Anderweitige Rechtskräftigkeit

Beitrag von Mimis »

Ich würde mir mal Gedanken darüber machen, wann Urteile zwischen welchen Personen Rechtskraftwirkung haben.
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