Schönen Samstag allen,
Ich hab eine Frage.
wenn ich bei einem Gutachten die Geschäftsunfähigkeit, Anfechtung wegen § 123 I , widerruf ( § 355 i.Vm. 312b) und AGB Inhaltskontrolle habe.
Gibt es da eine Vorschrift in welcher Reihenfolge oder hätte jemand Tipps in welcher Reihenfolge ich diese Prüfen sollte?
Vielen Dank !
Frage zur Prüfungsreihenfolge
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Frage zur Prüfungsreihenfolge
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Re: Frage zur Prüfungsreihenfolge
Klar, nämlich nach dem üblichen Schema:
I. Anspruch entstanden
II. Anspruch erloschen
III. Anspruch durchsetzbar.
Die (mögliche) Geschäftsunfähigkeit ist auf jeden Fall bei "I." anzusprechen. Auch die Anfechtung wird meist dort diskutiert. Der Widerruf ist bei "II." zu erörtern.
Wo die AGB-Kontrolle vorzunehmen ist, kann man nur anhand des Falles sagen. Das kommt darauf an, wie genau sich die AGB auswirken. Beschränken sie das Widerrufsrechts, würde ich sie z.B. auch bei "II." erörtern.
I. Anspruch entstanden
II. Anspruch erloschen
III. Anspruch durchsetzbar.
Die (mögliche) Geschäftsunfähigkeit ist auf jeden Fall bei "I." anzusprechen. Auch die Anfechtung wird meist dort diskutiert. Der Widerruf ist bei "II." zu erörtern.
Wo die AGB-Kontrolle vorzunehmen ist, kann man nur anhand des Falles sagen. Das kommt darauf an, wie genau sich die AGB auswirken. Beschränken sie das Widerrufsrechts, würde ich sie z.B. auch bei "II." erörtern.
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Re: Frage zur Prüfungsreihenfolge
Ok, danke!Honigkuchenpferd hat geschrieben:Klar, nämlich nach dem üblichen Schema:
I. Anspruch entstanden
II. Anspruch erloschen
III. Anspruch durchsetzbar.
Die (mögliche) Geschäftsunfähigkeit ist auf jeden Fall bei "I." anzusprechen. Auch die Anfechtung wird meist dort diskutiert. Der Widerruf ist bei "II." zu erörtern.
Bezüglich der AGB:
So wie ich das verstanden hab sind sie einfach unwirksam jedoch hat das keine Auswirkung au den Vertrag denke ich^^
Also es sind einfach zulange Vertragslaufzeit , Laufzeitverlängerung und Kündigungsfrist angegeben und so wie ich das den Lehrbüchern entnommen habe, sind es nach § 309 klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit und demnachführen sie zur Unwirksamkeit des Klausel der nicht des Vertrags.
Stimmt das so ? ^^
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Re: Frage zur Prüfungsreihenfolge
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