Mitverschulden wenn eigene AGB nicht erläutert werden?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Blue125
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Mitverschulden wenn eigene AGB nicht erläutert werden?

Beitrag von Blue125 »

Hallo zusammen,

beschäftige mich gerade mit dem Thema Mitverschulden und dem AGB-Recht und frage mich, inwieweit zum Beispiel die Verweigerung von Erläuterungen der eigenen AGB eine Art Mitverschulden bzw. Vertragspflichtverletzung begründen kann.

Bsp: Der Kunde K möchte wegen Krankheit seinen noch 12 Monate laufenden Fitnesstudiovertrag außerordentlich kündigen. Er fügt der Kündigung einen Attest bei, in welchem steht, dass er auf "unabsehbare Zeit" sportunfähig sei. Das Studio S weist die Kündigung als unzureichend zurück und verweist auf die AGB, die zwingend den Wortlaut "dauerhafte Sportunfähigkeit" voraussetzen. Der Kunde müsse einen solchen Attest vorlegen, um wirksam kündigen zu können. Der Kunde K fragt unverzüglich und mehrfach nach, was mit "dauerhaft" gemeint sei, um irgendwie reagieren zu können. S ignoriert alles und verweigert jede Erläuterung.

Kann es nun auch eine Art Vertragspflichtverletzung darstellen, wenn der AGB-VErwender seine AGB nicht erläutern kann bzw. will und somit die ganze Sache über Monate verschleppt. Dies könnte ja zum Beispiel relevant werden, wenn S nach 12 Monaten die zurückliegenden Monatsbeträge geltend macht. Hätte S seine AGB direkt erläutert, hätte sich die Sache umgehend klären können.
Syd26
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Re: Mitverschulden wenn eigene AGB nicht erläutert werden?

Beitrag von Syd26 »

Eine Erklärungspflicht sehe ich beim Studio nicht. Allerdings gehen unklare Formulierungen zu Lasten des Verwenders und genau darauf sollte sich der Kunde berufen. Dauerhaft kann alles mögliche bedeuten.

Dazu gibt es aber doch sicher schon zahlreiche Entscheidungen/Aufsätze, denn das Problem ist nicht neu.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
Blue125
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Re: Mitverschulden wenn eigene AGB nicht erläutert werden?

Beitrag von Blue125 »

Vielen Dank zunächst.

Mir geht es auch weniger um die Wirksamkeit der AGB. Die wird man hier wohl getrost als unwirksam unterstellen können.

Was aber, wenn das Studio das Attest über eine "unabsehbare Zeit" als unzureichend im Sinne der AGB zurückweist und einen Attest mit dem Wortlaut "dauerhaft" fordert. Wenn der Kunde dann fragt, was unter "dauerhaft" im Sinne der AGB zu verstehen sei, um überhaupt mit seinem Arzt abklären zu können, was gewollt ist, frage ich mich halt, ob hier dann auch eine Art vertragliche Nebenpflicht zur Aufklärung seitens des AGB Stellers besteht. Wer etwas von seinen AGB abhängig macht, muss diese doch auch erklären (können).

Wenn der AGB Steller aber alle Bitten um Erläuterung ignoriert und es vergeht Monat um Monat und die jeweiligen Beträge werden fällig, dann sehe ich hierin schon eine Art Pflichtverletzung. Oder wie siehst Du das? So könnte ein Streit um die Kündigung ja möglicherweise binnen wenigen Tagen erledigt werden, wenn der Kunde weiß, was der AGB-Verwender will und dann reagieren kann.
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