Hallo,
ich finde immer nur Beispiele wie es ist, wenn der Erfüllungsschaden geringer als der Vertrauensschaden ist.
Aber ich habe nicht ganz verstanden wie es ist, wenn der Erfüllungsschaden höher als der Vertrauensschaden ist.
Gilt dann die errechnete Summe des Vertrauensschadens oder des Erfüllungsschadens?
Beträgt beispielsweise der Vertrauensschaden 20€, der Erfüllungsschaden aber 30€.
Beläuft sich der zu ersetzende Schaden dann auf 20€ oder auf 30€?
Vertrauensschaden / Erfüllungsschaden
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- Muirne
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Re: Vertrauensschaden / Erfüllungsschaden
Du meinst Fälle des §§ 122, 179 BGB? Da gilt das negative Interesse, begrenzt vom positiven Interesse.
D.h. in deinem Fall gibt es nur die 20 Euro.
Das ist auch tatsächlich der Normalfall, dass das negative Interesse kleiner ist als das positive. Beispielsweise kauft man sich maßangefertigt Zubehör für ein Einzelstück und kann das dann nicht mehr gebrauchen, nachdem der andere angefochten hat.
D.h. in deinem Fall gibt es nur die 20 Euro.
Das ist auch tatsächlich der Normalfall, dass das negative Interesse kleiner ist als das positive. Beispielsweise kauft man sich maßangefertigt Zubehör für ein Einzelstück und kann das dann nicht mehr gebrauchen, nachdem der andere angefochten hat.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann