Schuldnerverzug - Unmöglichkeit - Unterschied?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Zenon
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Schuldnerverzug - Unmöglichkeit - Unterschied?

Beitrag von Zenon »

Guten Abend zusammen,

ich bin gerade eben auf ein paar Informationen gestoßen, die ich leider nicht so ganz verarbeiten kann. Und zwar geht es einmal um den Unterschied zwischen Unmöglichkeit und Schuldnerverzug. Grundsätzlich ist mir schon klar, dass es so ist, dass nur eins von beiden auftreten kann, abhängig davon ob die geschuldete Sache (noch) existiert oder nicht. Oder eben nacheinander.
Darauf gestoßen bin anhand eines Youtube Videos. Dazu bitte einmal Schuldnerverzug Unmöglichkeit dort eingeben. (Ich weiß nicht, ob ich hier links posten darf).

Trotz seiner Erklärung habe ich das ganze aber nicht 100% verstanden. Wenn man chronologisch vorgeht, müsste es ja dann immer zuerst Verzug und dann unmöglichkeit sein, oder

Was wäre denn in dem von ihm dargestellten Fall? Also A und B haben einen Kaufvertrag geschlossen. A verweigert an B die Übergabe der Sache, der Laden des A brennt ab. Wäre erst Verzug und dann Unmöglichkeit zu prüfen? Und worauf sollte man beim Schadenserstaz abstellen, Verzugsschaden oder Schaden statt der Leistung?

Ich bin jetzt schon mal dankbar.
Zenon
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Re: Schuldnerverzug - Unmöglichkeit - Unterschied?

Beitrag von Zenon »

Achja und wie würde man das gutachterlich behandeln?
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Justitian
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Re: Schuldnerverzug - Unmöglichkeit - Unterschied?

Beitrag von Justitian »

Du lernst aus Videos mit einem Delfin im Hintergrund?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Zenon
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Re: Schuldnerverzug - Unmöglichkeit - Unterschied?

Beitrag von Zenon »

Ja, das ist das Video. Ich habe leider noch nichts besseres zu dem Thema gefunden.

Weißt du da guten Rat?
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Justitian
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Re: Schuldnerverzug - Unmöglichkeit - Unterschied?

Beitrag von Justitian »

Die Abgrenzung der Schadensarten ist wichtig und kompliziert, deswegen solltest du dich nicht mit einem kurzen Video begnügen sondern in einem Lehrbuch dazu lesen.
Ich kann das Video jetzt gerade nicht öffnen aber du musst halt immer genau schauen, was der Gläubiger will. Unmöglichkeit und Verzug schließen sich an sich natürlich aus, aber wenn es um verschiedene Schadensposten geht hilft der pauschale Verweis auf die Exklusivität nicht weiter.
Bsp.: A kauft von B ein KfZ. B leistet 2 Wochen zu spät, A muss in der Zeit einen Ersatzwagen mieten. Nach 2 Wochen geht der Wagen unter.
Wenn A nun den Wert des KfZ erstattet haben möchte muss er Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB verlangen (beachte beim Vertretenmüssen § 287 S. 2 BGB!).
Wenn A die Mietwagenkosten ersetzt haben möchte, wäre es doch verfehlt hierfür auf die Unmöglichkeit abzustellen: dass das Auto untergegangen ist hat nichts damit zu tun, dass A die Mietkosten entstanden sind. Es fehlt an der Kausalität.
Ein Anspruch auf Schadensersatz kann sich daher nur unter dem Gesichtspunkt des Verzugs ergeben, mithin §§ 280 I, II, 286 BGB.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Zenon
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Re: Schuldnerverzug - Unmöglichkeit - Unterschied?

Beitrag von Zenon »

Danke soweit schon mal. Ich werde mir dann sobald möglich ein Schuldrecht AT Buch schnappen.

Es ging mir jetzt vor allem um den von ihm vorgestellten Fall bzw. allgemein eine Abgrenzungsmöglichkeit.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben, mal angenommen der Verkäufer verweigert die Übergabe des Autos und am nächsten Tag explodiert die Garage, ist es denn zuerst Schuldnerverzug und daraus folgend Unmöglichkeit? Ich habe einfach das Gefühl sobald Fälle komplizierter werden nicht mehr wirklich ,,durchzublicken".

Und was wäre in dem Fall wenn möglicherweise zuerst eine Unmöglichkeit dnan Verzug und dann wieder eine Unmöglichkeit zu prüfen wäre?
Sebast1an
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Re: Schuldnerverzug - Unmöglichkeit - Unterschied?

Beitrag von Sebast1an »

Die Frage stellt sich nicht, weil der Fall nicht auftritt. Es wird zudem stets ausgehend von einer Anspruchsgrundlage geprüft.

Bilde doch mal einen für dich problematischen Beispielsfall und prüf diesen anhand des klassischen Schemas "Anspruch entstanden, nicht untergegangen und durchsetzbar" durch. Ich habe die Vermutung, dass du dieses Grundprinzip noch gar nicht kennst oder noch nicht verstanden hast?
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Zenon
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Re: Schuldnerverzug - Unmöglichkeit - Unterschied?

Beitrag von Zenon »

Ich bitte vorab etwaige Fehler zu entschuldigen. Ich bin gerade erst dabei mir all dieses wissen anzueignen. Okay, dann versuche ich es mal:

Also A schließt mit Smartphonehändler S einen Kaufvertrag über 100 Stück der Sorte ,,Edge S2" zum Preis von insgesamt 2000€ ab, als Übergabetermin wird der 01.06 vereinbart. Am 01.06 erscheint A mitsamt des Geldes im Laden des S, dieser erklärt jedoch A (im guten Glauben) es handele sich um ein Missverständnis und er habe nur noch 50 von diesen Smartphones vorrätig. Das Angebot des A dann wenigstens diese fünfzig zu verkaufen, lehnt S aber schlicht ab. Am nächsten morgen brennt das Lager des S nieder.

Ich habe jetzt mal einen solchen Fall konstruiert, denn es Laien sieht es jedenfalls für mich so aus als ob Unmöglichkeit, dann Verzug und wieder Unmöglichkeit vorliegt, was aber natürlich nicht sein kann. Aber wenn man den Verzug rauslassen würde, weil die Sache ja zerstört ist, lässt man das doch einfach unter den Tisch fallen? Von daher bin ich mir beim Aufbau sehr unsicher, ich halte mich an dem was ich in den Fallbüchern gelernt habe.

I. Anspruch entstanden

1. KV (+)

2. Wirksamkeit (+)

II. Anspruch untergegangen § 275 II

1. Schuldverhältnis (+)

2. Unmöglichkeit

a. vereinbarte Leistung (Übergabe und Übereignung nach § 929 S.1)

b. obj. subjektive Unmöglichkeit

aa. Gattungsschuld (+) (würde ich mal davon ausgehen, wenn A nicht bestimmte Smartphones ausgesucht hat)

bb. Konkretisierung zur Stückschuld

(1) Art der Schuld

(2) Konkretisierung durch den Schuldner

(3) ZE Konkretisierung

c. Zwischenergebnis Unmöglichkeit d. Leistung

3. Ergebnis Unmöglichkeit nach § 275

III. Anspruch untergegangen

IV. Ergebnis

Normalerweise hätte ich jetzt auch im Punkt Anspruch untergegangen als erstes den Schuldnerverzug d,h.
1. Fälliger und durchsetzbarer Anspruch (abhängig davon was für eine Art der Schuld vereinbart wurde, hier +)
2. Mahnung (+), liegt keine vor, würde aber hier entfallen da Termin vereinbart war
3. Pflichtverletzung, § 286 I (+) (PL ist hier die Nichterbringung der Leistung)
4. Vertretenmüssen (+)
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