ZPO Gerichtsstand unerlaubte Handlung nach unten verweisen?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Osbli
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ZPO Gerichtsstand unerlaubte Handlung nach unten verweisen?

Beitrag von Osbli »

Hallo,
bei dem bes. Gerichtsstand aus § 32 ZPO muss eine unerlaubte Handlung vorliegen bzw. schlüssig dargestellt werden. Im Gutachten müsste ich dann also ggf. schon da prüfen, ob in der Handlung eine unerlaubte iSv § 823 BGB liegt, also schon eine Prüfung darlegen,die ich eigentlich erst im Rahmen der Begründetheit hatte vor zu schreiben, oder? Nehme ich da nicht schon zu viel vorweg? Nach unten verweisen erschien mir nie eine elegante Lösung zu sein. ::?
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Justitian
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Re: ZPO Gerichtsstand unerlaubte Handlung nach unten verweis

Beitrag von Justitian »

Nein, so ein kopflastiger Aufbau würde für mich mangelndes Systemverständnis zeigen. In der Zulässigkeit würde ich es bei wenigen Sätzen belassen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
OJ1988
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Re: ZPO Gerichtsstand unerlaubte Handlung nach unten verweis

Beitrag von OJ1988 »

Stichwort 'doppeltrelevante Tatsachen'. Such mal ein bisschen dazu, dann findest du die Lösung.
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