Vertragsart?
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Vertragsart?
Hey liebe Community,
ich hab eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Und zwar hab ich in einem Fall die Konstellation das X bei Y online ein Abo abschließt in welchem er zu einem Fixpreis ein Sammelband bestellt welches durch die Nachsendung von Loseblattsamlungen vervollständig wird. Diese Nachsendung folgt zweimal im Jahr und kostet auch wieder.
Jetzt stellt sich mir die Frage was für eine Art von Vertrag ich hier habe?
Danke im Voraus für eure Hilfe :P
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- Tibor
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Re: Vertragsart?
Eigene Ideen?
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Re: Vertragsart?
Ich würde sagen, dass es sich um ein Fernabsatzvertrag handelt.Tibor hat geschrieben:Eigene Ideen?
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Re: Vertragsart?
Klingt gut. Wofür ist denn die Einordnung gut?
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Re: Vertragsart?
was meinen Sie mit der Frage?Tibor hat geschrieben:Klingt gut. Wofür ist denn die Einordnung gut?
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Re: Vertragsart?
Dogmatisch korrekt müsste es aber heißen: Kauf-, Dienstvertrag, etc. in Gestalt eines Fernabsatzgeschäfts. Einen Fernabsatzvertrag, als eigenen Vertragstypus, gibt es so nämlich nicht.
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Re: Vertragsart?
Ah verstehe, alles klar.Tobias__21 hat geschrieben:Dogmatisch korrekt müsste es aber heißen: Kauf-, Dienstvertrag, etc. in Gestalt eines Fernabsatzgeschäfts. Einen Fernabsatzvertrag, als eigenen Vertragstypus, gibt es so nämlich nicht.
Also wäre diese Formulierung möglich:
" Ratenlieferungsvertrag in Gestalt eines Fernabsatzgeschäfts."
oder is der Ratenlieferungsvertrag auch kein Vertragstypus?
Vielen Dank!
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Re: Vertragsart?
Was sagt denn das Gesetz?
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Re: Vertragsart?
Was für eine Art Vertrag ist das denn, wenn man eine Sache kauft? Na, klingelts jetzt?
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Re: Vertragsart?
$510 RatenlieferungsvertragTibor hat geschrieben:Was sagt denn das Gesetz?
Ja ein Kaufvertrag schon klarTobias__21 hat geschrieben:Was für eine Art Vertrag ist das denn, wenn man eine Sache kauft? Na, klingelts jetzt?
aber heißt das Jetzt wiederrum das es ein Kaufvertrag ist in Gestalt eines Ratenlieferungsvertrags und auch eines Fernabsatzvertrags ?
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Re: Vertragsart?
Ein Kaufvertrag in Gestalt eines Ratenlieferungsvertrags, der im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts abgeschlossen wurde Du kannst sicher auch nur Ratenlieferungsvertrag in der Klausur schreiben, daraus wird Dir keiner einen Strick drehen. Aber dem Grunde nach liegt hier ein Kaufvertrag vor, bei dem gewissen (verbraucherschützende) Regelungen beachtet werden müssen.
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Re: Vertragsart?
Tobias__21 hat geschrieben:Ein Kaufvertrag in Gestalt eines Ratenlieferungsvertrags, der im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts abgeschlossen wurde Du kannst sicher auch nur Ratenlieferungsvertrag in der Klausur schreiben, daraus wird Dir keiner einen Strick drehen. Aber dem Grunde nach liegt hier ein Kaufvertrag vor, bei dem gewissen (verbraucherschützende) Regelungen beachtet werden müssen.
Achse alles klar !
Jetzt versteh ich es.
Vielen Dank für die Hilfe !!
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Re: Vertragsart?
Das war früher übrigens mal anders:Tobias__21 hat geschrieben:Dogmatisch korrekt müsste es aber heißen: Kauf-, Dienstvertrag, etc. in Gestalt eines Fernabsatzgeschäfts. Einen Fernabsatzvertrag, als eigenen Vertragstypus, gibt es so nämlich nicht.
§ 312 b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
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Re: Vertragsart?
@Mr_Black: Aber auch früher lag dem ganzen ein Kaufvertrag zu Grunde (wenn wir mal beim Kauf bleiben). Einen Fernabsatzvertrag als typisierten Vertrag, ähnlich wie Miete, Dienst, Kauf, etc. gibt es ja so nicht. Aus § 312b ergeben sich auch keine Rechte und Pflichten. Der § 312b alleine begründet also kein Schuldverhältnis iSd. § 311 BGB.
Mir wurde das jedenfalls so beigebracht, dass man besser von Kaufvertrag in Gestalt eines .... sprechen sollte, anstatt nur von Fernanabsatzvertrag. Bzw. das gerade herausstellen sollte, dass hier trotz allem ein Kaufvertrag vorliegt. Man kann das natürlich auch anders formulieren.
Mir wurde das jedenfalls so beigebracht, dass man besser von Kaufvertrag in Gestalt eines .... sprechen sollte, anstatt nur von Fernanabsatzvertrag. Bzw. das gerade herausstellen sollte, dass hier trotz allem ein Kaufvertrag vorliegt. Man kann das natürlich auch anders formulieren.
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Freitag 17. Februar 2017, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vertragsart?
Welchen Unterschied sollte das machen? Auch § 312b BGB a.F. war insbesondere keine Anspruchsgrundlage.Mr_Black hat geschrieben:Das war früher übrigens mal anders:Tobias__21 hat geschrieben:Dogmatisch korrekt müsste es aber heißen: Kauf-, Dienstvertrag, etc. in Gestalt eines Fernabsatzgeschäfts. Einen Fernabsatzvertrag, als eigenen Vertragstypus, gibt es so nämlich nicht.
§ 312 b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
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