§ 936 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Anubis
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§ 936 BGB

Beitrag von Anubis »

Ich habe Schwierigkeiten bei der Gliederung dieses Falls und bräuchte Hilfe:

Die Fallfrage bezieht sich darauf, welche Rechte Y an den Autoteilen erworben hat.

X hat einen Autohandel. Y bestellt bei X 5 Autoteile zum Preis von 10.000 Euro bestellt und seine AGB, die eine Abtretung von Forderungen für unzulässig erklären, beigefügt.
X erklärt sich einverstanden mit den AGB. X bestellt die Autoteile bei Z zum günstigeren Preis. Z fügt der Bestellung seine AGBs bei, wonach eine Veräußerung oder der Einbau der gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur gegen Abtretung der Forderung gegen den Abnehmer gestattet ist. Z liefert die 5 Autoteile bei X an. X leistet eine Anzahlung in Höhe von 4.000 Euro.

Meine Überlegungen:
Die Übergabe erfolgte. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe der Autoteile bestand. Die Berechtigung des X ist fraglich. Problematisch ist die nicht vollständige Bezahlung des X der Autoteile (Anwartschaftsrecht des X). Weiterhin hatte Y keine Kenntnis von den Rechtverhältnissen zwischen X und Z. Ich denke hier somit an einen lastenfreien gutgläubigen Erwerb des Y (§ 936 ???). Wo bringe ich vor allem die AGB (Ausschluss der Abtretung) am Besten unter?
Ergebnis: Y ist für mich Eigentümer der Autoteile geworden. X war der rechtmäßige Besitzer der Autoteile und Z hat das Eigentum verloren.
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