Schlussurteil nach Anerkenntnisteilurteil

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Berliner007
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 12
Registriert: Sonntag 26. März 2017, 10:32
Ausbildungslevel: RRef

Schlussurteil nach Anerkenntnisteilurteil

Beitrag von Berliner007 »

Guten Morgen,

ich habe eine Frage bzgl. des Aufbaus eines Schlussurteils.

In einem Rechtsstreit ist bereits ein Anerkenntnisteilurteil über die Hauptforderung ergangen.
Streitig geblieben ist die Nebenforderung. Die Parteien haben weitere Schriftsätze ausgetauscht.
Nun besteht Entscheidungsreife und es soll über die Nebenforderung entschieden werden.

Wie baue ich das Urteil auf bzw. was gehört noch alles in den Tatbestand?
Schreibe ich den Tatbestand wie ein reguläres Urteil - also als sei kein Anerkenntnisteilurteil ergangen - laufe ich doch Gefahr, zu viel zu schreiben. Beziehe ich mich im Tatbestand nur noch ausschließlich auf die Nebenforderung und erwähne das Anerkenntnisteilurteil nur in der Prozessgeschichte?

Eine zweite Frage hätte ich noch. Wie stellt man den Streitgegenstand im Tatbestand am besten dar?

Über eine Antwort freue ich mich sehr und bedanke mich schon mal im Voraus.

VG
Antworten