562 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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sonnenscheinchen
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562 BGB

Beitrag von sonnenscheinchen »

Hallo allerseits!

Ich bin gerade in der Examensvorbereitung und löse aktuell Fälle aus dem Mietrecht.
Kann man 562b I BGB als Anspruchsgrundlage prüfen? Schließlich ist es nur ein Selbsthilferecht. Außerdem frage ich mich, ob man 562 I BGB auch dann prüfen kann, wenn noch gar keine Forderung aus dem Mietverhältnis vorliegt. Wie sieht es denn aus, wenn der Vermieter beispielsweise sein Vermieterpfandrecht geltend machen will, weil er Angst um zukünftige Mieten hat und deswegen die Entfernung der Sachen verhindern will? Prüft man da den 562 I im Rahmen von 562b I? :-k

Für ein bisschen Brainstorming wäre ich echt dankbar O:)
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