Nebengebiete bestehen...

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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mrmojo
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Nebengebiete bestehen...

Beitrag von mrmojo »

Hello,

ich habe einen sehr atypisch Jura (Köln) Studienverlauf gehabt bisher und bin gerade dabei meine Zwischenprüfung zu bestehen.
Das fällt mir nicht gant leicht, teilweise durch Faulheit und mangelndem Willen, aber leider auch weil es für mich schwer ist für einzelne Klausuren zu lernen, da ich zwischendurch im Studium Pause gemacht habe und ehrlich gesagt von Jura 0 Ahnung habe und das Gefühl habe, dass alles nur so zusammengeflickt ist.
Das sieht dann so aus, dass ich zmb dieses Semester ZPO geschrieben habe, wobei Strafrecht mindestens 2 Jahre her ist und auch Staatsorga geschrieben habe, und Grundrechte genauso lang her ist.

ZPO ging mit 2 Punkten leider daneben, Staatsorga Ergebnisse sind noch nicht draussen. :alright

Wenn ich Staatsorga bestehen sollte, würde mir nur noch fehlen: Staatsrecht III mit Bezügen zum EuropaRecht und die zwei Nebengebiete des BGB.
Arbeitsrecht, ZPO, HGB, Fam/Erb, IPrivatRecht und die große Zwischenprüfungs Hausarbeit.

Arbeitsrecht hatte ich vor 2 Jahren mal geschrieben und nicht bestanden, ZPO ging ja auch daneben.
Um auf meine ursprüngliche Frage zurück zu kommen... Ich hätte gerne Ratschlag. Gerne generell, wie ich mein Studium am Besten angehen/weiterführen soll, vor allem aber welche Nebengebiete ihr mir empfehlen würdet die "isoliert" sind, sodass ich die auch mit einem kaum vorhandenem juristisches Wissen bestehen kann.
Die Faulheit ist momentan weg und der Wille ist da...jetzt weiss ich einfach nicht welchen Weg ich hier gehen kann und mach mir Sorgen, brauche eine kleine Führung/Orientierung. :alright

Vielen Dank!
Honigkuchenpferd
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Re: Nebengebiete bestehen...

Beitrag von Honigkuchenpferd »

ZPO ist eigentlich noch das Nebengebiet, das in Abschlussklausuren am ehesten isoliert geprüft wird. Außerdem tendenziell IPR (aber das ist auf seine Weise sehr speziell).

HGB ist meistens leicht, kommt aber in der Regel zusammen mit BGB AT und Schuldrecht AT. Wenn man davon gar nichts mehr weiß, kann das ein Problem sein.

Auch Arbeitsrecht setzt meistens zumindest gewisse Grundkenntnisse in BGB AT und Schuldrecht AT voraus.

Ich würde mich dennoch auf Arbeitsrecht und HGB konzentrieren und die Gelegenheit nutzen, BGB AT und Schuldrecht AT aufzufrischen. Wenn man die gängigen Fallsammlungen durcharbeitet, kommt das eigentlich von allein.
"Honey, I forgot to duck."
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