Hallo,
mir stellt sich eine Frage bezüglich des Verbraucherwiderrufs.
Undzwar wenn ein Kaufvertrag im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts geschlossen wird aber es sich gleichzeitig um ein Ratenlieferungsvertrag handelt, wie wird das Widerrufsrecht geprüft?
Verdrängt das eine Widerrufsrecht das andere? oder wie geht man da vor?
Folgendes hab ich im Internet gefunden:
"Denn über den Wortlaut des § 312a hinaus ist die Anwendbarkeit des § 312 gesperrt, wenn es sich um einen Ratenlieferungsvertrag im Sinne des § 505 handelt (Palandt, 63. Aufl., § 505 RN 16)."
Ist das aktuell?
Vielen Dank
Widerruf - Verbraucherschutz
Moderator: Verwaltung
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 33
- Registriert: Donnerstag 16. Februar 2017, 16:45
Widerruf - Verbraucherschutz
Wissen ist die größte Quelle der Macht!
Alles kann man einem leicht nehmen,
jedoch wird's schwer beim Verstand.
Alles kann man einem leicht nehmen,
jedoch wird's schwer beim Verstand.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Widerruf - Verbraucherschutz
Du bist nicht wirklich ein Jurastudent, oder?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 33
- Registriert: Donnerstag 16. Februar 2017, 16:45
Re: Widerruf - Verbraucherschutz
wie gesagt, ich studiere noch nicht ^^
Wissen ist die größte Quelle der Macht!
Alles kann man einem leicht nehmen,
jedoch wird's schwer beim Verstand.
Alles kann man einem leicht nehmen,
jedoch wird's schwer beim Verstand.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Widerruf - Verbraucherschutz
Auch wenn die irreführende Überschrift von § 356c BGB anderes suggeriert, ergibt sich das Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen heute aus § 510 II BGB. Dieser besagt:
Sofern ein Ratenlieferungsvertrag im Fernabsatz geschlossen worden ist, besteht ein Widerrufsrecht nach § 510 II BGB also nicht. Stattdessen ergibt sich das Widerrufsrecht aus § 312g BGB (weil es sich zugleich um einen Fernsabsatzvertrag handelt).(2) Dem Verbraucher steht vorbehaltlich des Absatzes 3 bei Verträgen nach Absatz 1, die weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
"Honey, I forgot to duck."
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 33
- Registriert: Donnerstag 16. Februar 2017, 16:45
Re: Widerruf - Verbraucherschutz
Vielen Dank !
Wissen ist die größte Quelle der Macht!
Alles kann man einem leicht nehmen,
jedoch wird's schwer beim Verstand.
Alles kann man einem leicht nehmen,
jedoch wird's schwer beim Verstand.