Widerruf - Verbraucherschutz

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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jura_student
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Widerruf - Verbraucherschutz

Beitrag von jura_student »

Hallo,

mir stellt sich eine Frage bezüglich des Verbraucherwiderrufs.

Undzwar wenn ein Kaufvertrag im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts geschlossen wird aber es sich gleichzeitig um ein Ratenlieferungsvertrag handelt, wie wird das Widerrufsrecht geprüft?
Verdrängt das eine Widerrufsrecht das andere? oder wie geht man da vor?

Folgendes hab ich im Internet gefunden:
"Denn über den Wortlaut des § 312a hinaus ist die Anwendbarkeit des § 312 gesperrt, wenn es sich um einen Ratenlieferungsvertrag im Sinne des § 505 handelt (Palandt, 63. Aufl., § 505 RN 16)."

Ist das aktuell? :alright :alright

Vielen Dank
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Tibor
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Re: Widerruf - Verbraucherschutz

Beitrag von Tibor »

Du bist nicht wirklich ein Jurastudent, oder?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
jura_student
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Re: Widerruf - Verbraucherschutz

Beitrag von jura_student »

wie gesagt, ich studiere noch nicht ^^
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Honigkuchenpferd
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Re: Widerruf - Verbraucherschutz

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Auch wenn die irreführende Überschrift von § 356c BGB anderes suggeriert, ergibt sich das Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen heute aus § 510 II BGB. Dieser besagt:
(2) Dem Verbraucher steht vorbehaltlich des Absatzes 3 bei Verträgen nach Absatz 1, die weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
Sofern ein Ratenlieferungsvertrag im Fernabsatz geschlossen worden ist, besteht ein Widerrufsrecht nach § 510 II BGB also nicht. Stattdessen ergibt sich das Widerrufsrecht aus § 312g BGB (weil es sich zugleich um einen Fernsabsatzvertrag handelt).
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jura_student
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Re: Widerruf - Verbraucherschutz

Beitrag von jura_student »

Vielen Dank !
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