Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnahme?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Logisch_Win7
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Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnahme?

Beitrag von Logisch_Win7 »

Tacho,

im Palandt steht, dass Gewährleistungsrechte nach §§ 634 ff schon vor Abnahme möglich sind, falls das Werk vollständig erbracht wurde und sich der Erfüllungsanspruch aus § 631 aus anderen Gründen als der Abnahme auf das konkrete Werk beschränkt (z.B. Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs wegen Annahmeverzugs des Bestellers).

Ist das so allgemeine Meinung, oder sollte man in der Klausur dazu was ausführen? Ich wundere mich insofern, da das dem üblichen Gewährleistungssystem ("Sachmangel bei Gefahrübergang") zuwiderläuft.
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batman
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah

Beitrag von batman »

Ich empfehle, die aktuelle Rechtsprechung des VII. Zivilsenats in den Blick zu nehmen.
Samson
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah

Beitrag von Samson »

Logisch_Win7 hat geschrieben:Tacho,

im Palandt steht, dass Gewährleistungsrechte nach §§ 634 ff schon vor Abnahme möglich sind, falls das Werk vollständig erbracht wurde und sich der Erfüllungsanspruch aus § 631 aus anderen Gründen als der Abnahme auf das konkrete Werk beschränkt (z.B. Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs wegen Annahmeverzugs des Bestellers).

Ist das so allgemeine Meinung, oder sollte man in der Klausur dazu was ausführen? Ich wundere mich insofern, da das dem üblichen Gewährleistungssystem ("Sachmangel bei Gefahrübergang") zuwiderläuft.
Das kommt darauf an, wie viele Punkte du haben willst.
a) Der schlechte Kandidat erkennt die Problematik nicht einmal.
b) Der mittelmäßige Kandidat schreibt einfach hin, was im Palandt steht.
c) Der gute Kandidat begründet mit der ihm maximalmöglichsten Begründungstiefe, warum die von ihm vertretene Ansicht richtig ist.
Logisch_Win7
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah

Beitrag von Logisch_Win7 »

batman hat geschrieben:Ich empfehle, die aktuelle Rechtsprechung des VII. Zivilsenats in den Blick zu nehmen.
Meinst du die Rspr., nach der Gewährleistung vor Abnahme wegen der Systemwidrigkeit und der Klage auf Vorschuss nach § 887 II ZPO ausgeschlossen ist?
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batman
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah

Beitrag von batman »

Ich meine insbesondere die Urteile vom 19.1.2017 – VII ZR 301/13 u.a.
Syd26
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah

Beitrag von Syd26 »

batman hat geschrieben:Ich meine insbesondere die Urteile vom 19.1.2017 – VII ZR 301/13 u.a.
Darauf habe ich seit 15 Monaten gewartet.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
Logisch_Win7
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah

Beitrag von Logisch_Win7 »

Syd26 hat geschrieben:
batman hat geschrieben:Ich meine insbesondere die Urteile vom 19.1.2017 – VII ZR 301/13 u.a.
Darauf habe ich seit 15 Monaten gewartet.

Ich nicht.

Aber vielen Dank für das Urteil. Kennt man vom BGH gar nicht, dass mal so schulmäßig argumentiert wird.
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