Behandlungsfehler § 823

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Jurahuhu3
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Behandlungsfehler § 823

Beitrag von Jurahuhu3 »

Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen. In meine Fall geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem Autofahrer. Durch eine Kollision stürzt der Fahrradfahrer und zieht sich Verletzungen zu. Anschließend geht er bzw. A zum Arzt. dieser untersucht ihn und stellt als Diagnose lediglich leichte Verletzungen fest, allerdings leidet er an einer orbitadenfraktur ( verletzung am auge). 70 proznt der Ärzte hätten das erkennt nicht jedoch 30 Prozent, welche aus jungen Ärzten bestehen. Aufgrund der falsch erkannten Diagnose stellt er dementsprechend auch keine weitere COmputertomografie an(welche jedoch nötig gewesen wäre). Jetzt will der patient schadensersatzansprüche und schmerzensgeld gegen den Arzt geltend machen. ( Arzt ist im KKH angestellt)

Meine Frage(n):
1. Ich wollte zunächst §§ 280 I, 630 a BGB prüfen und bin bei dem Behandlungsvertrag rausgeflogen. Der Patient kann ja nur gegen das KKH vorgehen, da der ARzt lediglich Erfüllungshehilfe ist. Da im Bearbeitervermerk steht dass man ggf. ein hilfsgutachten macht frage ich mich wie man da weiter vorgeht bzw. formuliert.
2. Mein grösstes und schlimmste Problem: ich wollte § 823 BGB prüfen. Allerdings frage ich mich was ich zur Rechtsgutverletzung sage. Denn die Verletzungen am Körper sind ja aufgrund des Verkehrsunfsalls entstanden und nicht durch den Arzt. ????? Schreibt man dann eifnach dass ein Behandlungsfehler eine KV ist?... bei der Kausalität wäre ich sowieso rausgeflogen, da im Sachverhalt steht, dass das Unterlassen der weiteren Untersuchungen keinen Schaden bei dem Patienten hervorgerufen hat. Mein Problem ist lediglich die Rechtsgutverletzung bzw auf was man da abstellt. AUf Unfall oder ärztlichen Behandlungsfehler. Hoffe mir kann das jemand von euch beantworten :)) und sorry für meine Rechtschreibung aber habe es schnell getippt..


thankkkkkkkkks
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Tibor
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Re: Behandlungsfehler § 823

Beitrag von Tibor »

Keine Hausarbeitenbesprechung.

https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/News/Hausarbeiten/2016-2017_wise/2017-02-03_UE_BGB_2017_HA_-_Sachverhalt.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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