Hallo!
Wenn A sich durch einen Unfall verletzt und anschließend zum Arzt aufsucht, welcher mangels richtiger Feststellung die falsche Diagnose stellt und die richtigen Verletzungen nicht erkennt. Kann man dann als Rechtsgutverletzung den ärztlichen Behandlungsfehler als KV i.S.d. § 823 BGB abstellen??? Oder stellt man auf die Verletzungen des Unfalls ab? Allerdings verwirrt mich dieses, da dieses ja dann nichts mit dem Arzt zutun hat. Zumal das Unterlassen des Arztes keinen Schaden beim Patienten herbeigeführt wird.
Ich freue mich über jede Antwort
LG
Ärztlicher Behandlungsfehler= Rechtsgutverletzung i.S.d. § 8
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- Tibor
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Re: Ärztlicher Behandlungsfehler= Rechtsgutverletzung i.S.d.
Keine Hausarbeitenbesprechung.
https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/News/Hausarbeiten/2016-2017_wise/2017-02-03_UE_BGB_2017_HA_-_Sachverhalt.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Geschlossen.
https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/News/Hausarbeiten/2016-2017_wise/2017-02-03_UE_BGB_2017_HA_-_Sachverhalt.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."