Wenn ein 123 BGB im schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft zu bejahen ist:
Ist die Prüfung für das Verfügungsgeschäft (zB Eigentumsübergang n. 929) vollständig zu wiederholen oder reicht hier ein Verweis nach oben + entsprechende Ausführungen zur Fehleridentität?
Fehleridentität/Abstraktionsprinzip (Klausuraufbau)
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Re: Fehleridentität/Abstraktionsprinzip (Klausuraufbau)
Da es 2 Rechtsgeschäfte sind, ist m. E. erneut zu prüfen.
Definitionen müssen nicht wiederholt werden.
Definitionen müssen nicht wiederholt werden.