Hallo,
mich beschäftigt seit längerem eine Frage. Bei Stellvertretung und der Frage, ob innerhalb der Grenzen der Vertretungsmacht gehandelt wird, ist die Folge von Überschreitung der Vertretungsmacht § 177 BGB. Was ist aber, wenn auch ein Fall von Kollusion vorliegt? Also einerseits schon die Vollmacht überschritten wurde und zusätzlich eine Kollusion vorliegt? Ich meine v.a. die Fälle, bei denen keine Außenvollmacht erteilt wurde.
Überschreitung der Vertretungsmacht + Kollusion
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 4
- Registriert: Donnerstag 9. März 2017, 12:47