Kürzung von Vermächtnisansprüchen - § 2318 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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bgb12
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Kürzung von Vermächtnisansprüchen - § 2318 BGB

Beitrag von bgb12 »

Servus :)

Ich hätte eine Frage an euch bezüglich der Kürzung von Vermächtnisansprüchen.

Also, nach § 2318 I errechnet sich die Kürzung ja wie folgt:

Kürzungsbetrag: Pflichtteilslast x Vermächtnis : ungekürzten Nachlass

Beim erweiterten Kürzungsrecht:

Kürzungsbetrag: Ungekürzter Nachlass - gekürztes Vermächtnis - Pflichtteilslast

-> Differenzbetrag zum eigenen Pflichtteilsanspruch kann dann nochmal gekürzt werden!

Meine Frage: Wie ist es denn wenn beim erweiterten Kürzungsrecht mehrere Vermächtnisnehmer vorhanden sind? Müssen die Vermächtnisse auch abgezogen werden?

Also sprich:

Ungekürzter Nachlass - gekürztes Vermächtnis - Pflichtteilslast - Vermächtnisansprüche

Oder führe ich die oben genannte Rechnung für jeden Vermächtnisnehmer durch?

Bitte um Aufklärung :D Ich steh auf dem Schlauch...
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