Servus
Ich hätte eine Frage an euch bezüglich der Kürzung von Vermächtnisansprüchen.
Also, nach § 2318 I errechnet sich die Kürzung ja wie folgt:
Kürzungsbetrag: Pflichtteilslast x Vermächtnis : ungekürzten Nachlass
Beim erweiterten Kürzungsrecht:
Kürzungsbetrag: Ungekürzter Nachlass - gekürztes Vermächtnis - Pflichtteilslast
-> Differenzbetrag zum eigenen Pflichtteilsanspruch kann dann nochmal gekürzt werden!
Meine Frage: Wie ist es denn wenn beim erweiterten Kürzungsrecht mehrere Vermächtnisnehmer vorhanden sind? Müssen die Vermächtnisse auch abgezogen werden?
Also sprich:
Ungekürzter Nachlass - gekürztes Vermächtnis - Pflichtteilslast - Vermächtnisansprüche
Oder führe ich die oben genannte Rechnung für jeden Vermächtnisnehmer durch?
Bitte um Aufklärung Ich steh auf dem Schlauch...
Kürzung von Vermächtnisansprüchen - § 2318 BGB
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