Prorogation
Moderator: Verwaltung
- Justitian
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Prorogation
In meinen Unterlagen steht, dass eine Vereinbarung der Zuständigkeit des Amtsgerichts unabhängig vom Streitwert iRv. § 38 ZPO unzulässig sein soll. Ich verstehe nicht ganz was damit gemeint ist und was die Gründe dafür sein sollen. Geht es darum dass die Gerichtsstandsvereinbarung hinreichend bestimmt sein muss ("für Ansprüche bis 10.000€ wählen wir dieses Gericht usw.") oder kann ich schlicht nur eine höhere sachliche Zuständigkeit festlegen (LG für unter 5000€, nicht aber AG für über 5000€)?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Prorogation
Ich vermute, dass damit der Fall des § 40 II Nr. 1 ZPO gemeint ist, jedoch bezieht sich dieser nur auf nichtvermögensrechtliche Ansprüche und nicht generell auf jede Vereinbarung ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.Justitian hat geschrieben:In meinen Unterlagen steht, dass eine Vereinbarung der Zuständigkeit des Amtsgerichts unabhängig vom Streitwert iRv. § 38 ZPO unzulässig sein soll. Ich verstehe nicht ganz was damit gemeint ist und was die Gründe dafür sein sollen. Geht es darum dass die Gerichtsstandsvereinbarung hinreichend bestimmt sein muss ("für Ansprüche bis 10.000€ wählen wir dieses Gericht usw.") oder kann ich schlicht nur eine höhere sachliche Zuständigkeit festlegen (LG für unter 5000€, nicht aber AG für über 5000€)?
- Justitian
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Re: Prorogation
Ich habe nachgefragt. Es geht um vermögensrechtliche Ansprüche und hier soll vertreten werden dass diese nicht streitwertunabhängig den AG zugewiesen werden können weil die AG logistisch auf solche Verfahren gar nicht eingerichtet sind.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Prorogation
Das kann mE nur ein Ergebnis der Auslegung der Gerichtsstandvereinbarung sein (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 19 Sa 38/03 a. E, sinngemäß: die Parteien wollten wohl nur die örtliche Zuständigkeit regeln und nicht Millionen-Streitwerte vor das AG bringen).Justitian hat geschrieben:Ich habe nachgefragt. Es geht um vermögensrechtliche Ansprüche und hier soll vertreten werden dass diese nicht streitwertunabhängig den AG zugewiesen werden können weil die AG logistisch auf solche Verfahren gar nicht eingerichtet sind.
Im Übrigen steht 38 ZPO aber einer Vereinbarung, nach denen für sämtliche Zuständigkeiten das Amtsgericht sachlich zuständig sein soll, nicht meiner Meinung nach nicht entgegen.
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Re: Prorogation
Entschuldigt die Schreibfehler, offenbar kann ich meinen Beitrag nicht editieren? Aber es sollte klar sein, was gemeint ist
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Re: Prorogation
Sehe ich genauso. Im Rahmen des § 38 ZPO können die Parteien die internationale, die örtliche und die sachliche Zuständigkeit festlegen. Eine pauschale Aussage, dass die Progation eines Amtsgerichts bei Streitwerten über 5.000 € nicht möglich sein soll, ist daher nicht haltbar.JRG hat geschrieben:Das kann mE nur ein Ergebnis der Auslegung der Gerichtsstandvereinbarung sein (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 19 Sa 38/03 a. E, sinngemäß: die Parteien wollten wohl nur die örtliche Zuständigkeit regeln und nicht Millionen-Streitwerte vor das AG bringen).Justitian hat geschrieben:Ich habe nachgefragt. Es geht um vermögensrechtliche Ansprüche und hier soll vertreten werden dass diese nicht streitwertunabhängig den AG zugewiesen werden können weil die AG logistisch auf solche Verfahren gar nicht eingerichtet sind.
Im Übrigen steht 38 ZPO aber einer Vereinbarung, nach denen für sämtliche Zuständigkeiten das Amtsgericht sachlich zuständig sein soll, meiner Meinung nach nicht entgegen.
Schwierigkeiten kann es aber bereiten, wenn die Vereinbarung nicht hinreichend bestimmt oder mehrdeutig ist und - unterstellt es handelt sich um AGB eines der Vertragspartner - über § 305c Abs. 2 ein Verstoß gegen § 40 ZPO angenommen werden muss.