Testamentsvollstrecker und Dauerschuldverhältnisse

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Blue125
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Testamentsvollstrecker und Dauerschuldverhältnisse

Beitrag von Blue125 »

Hallo zusammen,

habe eine Frage zum Erbrecht.

Grundsätzlich ist es ja so, dass die Erben des Erblassers im Todesfall automatisch in noch bestehende Dauerschuldverhältnisse rücken.

Wie aber ist es, wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt worden ist? Rückt dann der Testamentsvollstrecker, statt der Erben, in das Dauerschuldverhältnis hinein?
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Vorkriegsjugend
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Re: Testamentsvollstrecker und Dauerschuldverhältnisse

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Auf welcher Grundlage sollte der Testamentsvollstrecker in diese Position kommen? Er ist nicht Erbe und damit kein Rechtsnachfolger. Er verwaltet den Nachlass nur bis zur Aufteilung.
Blue125
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Re: Testamentsvollstrecker und Dauerschuldverhältnisse

Beitrag von Blue125 »

Ok, vielen Dank schon mal.

Darf der Erbe denn neben dem Testamentsvollstrecker tätig werden?

Z.B. ein übergegangenes und noch bestehendes Dauerschuldverhältnis des Erblassers kündigen, z.B. einen noch bestehenden Strom- oder Telefonvertrag? Oder darf nur noch der Testamentsvollstrecker tätig werden?
Honigkuchenpferd
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Re: Testamentsvollstrecker und Dauerschuldverhältnisse

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Grundsätzlich nein (§ 2211 I BGB). Und wenn das ernsthaft Fragen aus der Praxis sind, dann lies halt mal in einem Kommentar oder Handbuch zur Testamentsvollstreckung nach. Mit § 2211 BGB kommst du schon recht weit.
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