Hallo zusammen,
habe eine Frage zum Erbrecht.
Grundsätzlich ist es ja so, dass die Erben des Erblassers im Todesfall automatisch in noch bestehende Dauerschuldverhältnisse rücken.
Wie aber ist es, wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt worden ist? Rückt dann der Testamentsvollstrecker, statt der Erben, in das Dauerschuldverhältnis hinein?
Testamentsvollstrecker und Dauerschuldverhältnisse
Moderator: Verwaltung
-
- Power User
- Beiträge: 371
- Registriert: Freitag 28. November 2008, 13:21
- Vorkriegsjugend
- Power User
- Beiträge: 535
- Registriert: Freitag 18. April 2014, 14:46
Re: Testamentsvollstrecker und Dauerschuldverhältnisse
Auf welcher Grundlage sollte der Testamentsvollstrecker in diese Position kommen? Er ist nicht Erbe und damit kein Rechtsnachfolger. Er verwaltet den Nachlass nur bis zur Aufteilung.
-
- Power User
- Beiträge: 371
- Registriert: Freitag 28. November 2008, 13:21
Re: Testamentsvollstrecker und Dauerschuldverhältnisse
Ok, vielen Dank schon mal.
Darf der Erbe denn neben dem Testamentsvollstrecker tätig werden?
Z.B. ein übergegangenes und noch bestehendes Dauerschuldverhältnis des Erblassers kündigen, z.B. einen noch bestehenden Strom- oder Telefonvertrag? Oder darf nur noch der Testamentsvollstrecker tätig werden?
Darf der Erbe denn neben dem Testamentsvollstrecker tätig werden?
Z.B. ein übergegangenes und noch bestehendes Dauerschuldverhältnis des Erblassers kündigen, z.B. einen noch bestehenden Strom- oder Telefonvertrag? Oder darf nur noch der Testamentsvollstrecker tätig werden?
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Testamentsvollstrecker und Dauerschuldverhältnisse
Grundsätzlich nein (§ 2211 I BGB). Und wenn das ernsthaft Fragen aus der Praxis sind, dann lies halt mal in einem Kommentar oder Handbuch zur Testamentsvollstreckung nach. Mit § 2211 BGB kommst du schon recht weit.
"Honey, I forgot to duck."