Verhinderung des Verjährungseintritts einer Forderung;

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Rob2017
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Verhinderung des Verjährungseintritts einer Forderung;

Beitrag von Rob2017 »

Hallo @all,

mit "Dank" an die Admins dieses Forums, die ihre Vorstellungen von vermeintlichem Spamschutz gegen anmeldewillige Neumitglieder in wahrlich absonderlicher Form ausleben :alright , hier nun eine -natürlich fiktive- JURISTISCHE Denkaufgabe:

Die Fallgestaltung zielt darauf ab, ob es einen tauglichen Verfahrensweg gibt, wo ein zumindest Miterbe zugleich Gläubiger eines fälligen und zugleich akut verjährungsbedrohten Darlehens an die Erblasser ist.

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Der A und die B sind eheliche Kinder der C und D. Der C verstirbt. Die D beerbt den C infolge gemeinsamen Testaments. In welchem die Eheleute zuvor zugleich bestimmten, dass der Längerlebende nach freiem Ermessen über das Vermögen bestimmen und selbst für den Fall des eigenen Ablebens erbrechtliche Verfügungen vornehmen kann.

Wenige Wochen nach dem Tode des C entscheidet sich die D für den Freitod. Hinterlässt ein in jeder Weise korrektes Testament. Worin sie den A zum Alleinerben bestimmt. Jener A ist zugleich notariell beurkundeter Darlehensgeber für seine Eltern. Der Wert des vollständig ungetilgten Darlehens übersteigt den Wert des Nachlasses. Bestehend aus der Wohnimmobilie und Bargeld der elterlichen Erblasser.

Der Versuch der D, aus dem Leben zu scheiden, misslingt. Das handschriftliche Testament wird noch vom Hausarzt eingescannt. Geht selbst dann aber im Zuge weiterer Vervielfältigung anderenorts verloren. In zwei weiteren (testamentsrechtlich untauglichen) Bekenntnissen und persönlichen Bekundungen bekräftigt die D ihre dargelegte letztwillige Verfügung. Und...vollendet unmittelbar folgend die Selbsttötung.

Nachlassverzeichnis, Testamentseröffnung, Suche des A nach der abgeschieden unbekannten Ortes im Ausland lebenden Schwester B...fast gehen drei Jahre ins Land. Nun begehrt -ungeachtet aller ihr bekannt gemachten Umstände- Schwester B den gesetzlichen 50%-igen Erbteil. Da staunt nicht nur der A. Und es wird jetzt ganz eng. Zumindest zeitlich. Da nämlich das Darlehen droht, der Verjährung anheim zu fallen. Zum anderen strebt der A weiterhin die alleinige Erbschaft an.

Während das Nachlassgericht das Fehlen des Originals des Testamentes der D zum Anlass nimmt, dem Ansinnen der Schwester B auf Erteilung eines GEMEINSAMMEN Erbscheins zu entsprechen und A dem beschwerdeführend widerspricht, muss er für das Darlehen tätig werden. Und beantragt gegen Schwester B zur Vermeidung des verjährungsbedingten Unterganges des Darlehens für den (ob der anhängigen Beschwerde noch nicht rechtskräftig festgestellten) Fall einer Erbengemeinschaft den gerichtlichen Mahnbescheid i.H.v. 50 Prozent des Darlehenswertes zzgl. Verzinsung.

Frage:
Wie kann der A nun die Zwickmühle auflösen? Einerseits will er die Alleinerbschaft. Andererseits nimmt er Schwester B als MITERBIN in Anspruch. Notgedrungen ob drohender Verjährung.
:crazy:
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Tibor
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Re: Verhinderung des Verjährungseintritts einer Forderung;

Beitrag von Tibor »

Rob2017 hat geschrieben: mit "Dank" an die Admins dieses Forums, die ihre Vorstellungen von vermeintlichem Spamschutz gegen anmeldewillige Neumitglieder in wahrlich absonderlicher Form ausleben :alright , hier nun eine -natürlich fiktive- JURISTISCHE Denkaufgabe:
Die Moderatoren stellen zudem eine zweite wichtige Zugangshürde in diesem Forum dar; sie filtern Anfragen nach Rechtsberatung aus und lassen sich insbesondere durch die Angabe von Buchstaben statt Namen und den Hinweis auf Fiktivität nicht veralbern.

Geschlossen.
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