§ 17 II HGB
Moderator: Verwaltung
- Justitian
- Super Power User
- Beiträge: 926
- Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
§ 17 II HGB
Wie ist das eigentlich, wenn ich einen Kaufmann unter seiner Firma verklage, der Prozess aber keinen Bezug zu dem Handelsgeschäft hat, fehlt dann die Passivlegitimation? Partei ist doch in jedem Fall eine natürliche Person, der Inhaber der Firma. Insofern macht es doch keinen Unterschied, ob dem Titel gegen den Kaufmann persönlich dessen private oder geschäftliche Tätigkeit zugrundeliegt.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: § 17 II HGB
Wieso sollte die Passivlegitimation fehlen? Das Gericht weiß ja in diesem Fall trotzdem, wer Beklagter sein soll. Es ist generell ausreichend, dass dies erkennbar ist.
"Honey, I forgot to duck."
- Justitian
- Super Power User
- Beiträge: 926
- Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: § 17 II HGB
Intuitiv bin ich davon ausgegangen, es müsse irgendeine Rechtsfolge zeitigen, wenn ich jemanden wegen einer privaten Forderung völlig ohne Grund unter seiner Firma verklage. Ist dann das einzige eine mögliche Rubrumsberichtigung?
Wozu braucht man § 17 II HGB eigentlich?
Wozu braucht man § 17 II HGB eigentlich?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
- immer locker bleiben
- Fossil
- Beiträge: 10448
- Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
- Ausbildungslevel: RA
Re: § 17 II HGB
... um den Kaufmann unter seiner Firma verklagen zu können?Justitian hat geschrieben:Wozu braucht man § 17 II HGB eigentlich?
Zur Klarstellung kann es ganz hilfreich sein ... ansonsten ist die Bedeutung der Vorschrift aber in der Tat gering.