b klaut auto des a, "veräußert" es für 10000€ (wert: 20000€) an den bösgläubigen c, dieser wiederum an d für 20000€.
nach 2 monaten erfährt er dass d das auto hat. a hat zwar § 985, will das auto aber nicht mehr und fragt nach ansprüchen gegen b.
§§ 687 II, 678 gegen b auf nutzungsausfall ist wohl relativ einfach gegeben
§§ 687 II, 681 2, 667 gegen b auf 10000? kriege da irgendwie bauchschmerzen, weil a ja eigentlich das auto von d herausverlangen könnte, er aber bloß keine lust mehr auf das auto hat (so der sv). wie läuft das hier?
§§ 687 II, 678 gegen b auf 10000€ (differenz zum wert) oder 20000€ (wert des autos)? konnte hier irgendwie keinen schaden sehen, weil er ja noch eigentümer ist. der sv zielte mE aber darauf ab, dass auch die diskrepanz zwischen verkaufspreis und wert von relevanz ist.
unberechtigte veräußerung einer fremden sache
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