Unterschiedliche Werte einer Sache

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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giesi
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Unterschiedliche Werte einer Sache

Beitrag von giesi »

Hey ihr,

ich bin momentan in der Examensvorbereitung und habe immer wieder mit einer Sache zu kämpfen:
wenn im Sachverhalt 2 unterschiedliche Werte angegeben werden.

Bsp: A verkauft ein Auto (Wert 10.000€) an B für 12.000€. B verursacht eine Leistungsstörung und A möchte SE statt der Leistung.
Was kann er verlangen?


Gleiches gilt bei Rücktritt. Wie hoch ist der Wertersatz, wenn objektiver und subjektiver Wert auseinanderklaffen?
Welcher Wert wird generell zur Schadensberechnung als Grundlage genommen?

Jedes Mal, wenn ich eine Klausur mit verschiedenen Werten sehe, verfalle ich in Panik ::?

Könnte mir jemand eventuell helfen? Vielleicht gibt es ja sogar eine Faustformel o.Ä.
Würde mich über jede Hilfe freuen :D
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pHr3d
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Re: Unterschiedliche Werte einer Sache

Beitrag von pHr3d »

Pauschal lässt sich das kaum beantworten, aber tendenziell wird der objektive Wert wichtiger sein. Einem "subjektiven" Wert kann dann Relevanz zukommen, wenn bspw. der Geschädigte ein besonderes Interesse am Erhalt einer beschädigten Sache hat, die Reparaturkosten aber den Wert der Neuanschaffung übersteigen.

Dein Beispiel meint aber einen anderen Fall, hier geht es nicht um den Wert des Autos sondern die Höhe des Schadens des A. Wenn B also den Wagen nun doch nicht abnimmt, hätte A keinen Schaden, wenn er den Wagen für 10.000,- EUR verkauft hätte (zu diesem Wert kann er den Wagen ja jederzeit an einen Dritten verkaufen). Den höheren Preis bekommt er aber wohl nur von B, er hätte also einen Schaden von 2.000,- EUR, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
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