Guten Tag,
Fall: A und B sind verheiratet und erstellen 2000 ein gemeinschaftliches Ehegattentestament in der Form, dass sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Weiter vereinbaren sie dass Tochter1 Alleinerbin des überlebenden Ehegatten und Tochter2 enterbt werden soll.
8 Jahre später setzt Ehegatte A erneut ein Einzeltestament auf. Inhalt dieses ist die Einsetzung seiner Ehegattin als Alleinerbin.
Ehegatte stirbt und Witwe bringt Einzeltestament (nicht das Gemeinschaftliche) zum Nachlassgericht.
Wie ist das Verhältnis eines später erstellten Einzeltestamentes zu einem gemeinschaftlichen Testament? Grds. ist eine Veränderung der wechselbezüglichen Verfügungen nur durch einen Rücktritt gem. § 2296 BGB möglich. Einzeltestament des Ehemanns damit unwirksam?
Ich danke vielmals für Antworten und wünsche einen schönen Tag.
[Erbrecht] Verhältnis Einzeltestament zu Gemeinschaftlichem
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Re: [Erbrecht] Verhältnis Einzeltestament zu Gemeinschaftlic
Ich hab dir den Fall gelöst und per PN geschickt.
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Re: [Erbrecht] Verhältnis Einzeltestament zu Gemeinschaftlic
Ich habe leider keine PN erhalten. Die Lösung habe ich leider auch nach langer Recherche noch nicht gefunden.Vorkriegsjugend hat geschrieben:Ich hab dir den Fall gelöst und per PN geschickt.
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Re: [Erbrecht] Verhältnis Einzeltestament zu Gemeinschaftlic
Wir hatten eine gemeinschaftliche PN geschickt.
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Re: [Erbrecht] Verhältnis Einzeltestament zu Gemeinschaftlic
Hast du mal ins BGB geguckt?erudite hat geschrieben:Ich habe leider keine PN erhalten. Die Lösung habe ich leider auch nach langer Recherche noch nicht gefunden.Vorkriegsjugend hat geschrieben:Ich hab dir den Fall gelöst und per PN geschickt.
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Re: [Erbrecht] Verhältnis Einzeltestament zu Gemeinschaftlic
Du hast dir deine Frage durch den Hinweis auf § 2296 BGB - konkret Abs. 2 Satz 2 - doch schon weitgehend selbst beantwortet. Jetzt muss man halt noch § 2271 I BGB hinzunehmen und schauen, ob es um eine wechselbezügliche Verfügung geht.erudite hat geschrieben:Guten Tag,
Fall: A und B sind verheiratet und erstellen 2000 ein gemeinschaftliches Ehegattentestament in der Form, dass sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Weiter vereinbaren sie dass Tochter1 Alleinerbin des überlebenden Ehegatten und Tochter2 enterbt werden soll.
8 Jahre später setzt Ehegatte A erneut ein Einzeltestament auf. Inhalt dieses ist die Einsetzung seiner Ehegattin als Alleinerbin.
Ehegatte stirbt und Witwe bringt Einzeltestament (nicht das Gemeinschaftliche) zum Nachlassgericht.
Wie ist das Verhältnis eines später erstellten Einzeltestamentes zu einem gemeinschaftlichen Testament? Grds. ist eine Veränderung der wechselbezüglichen Verfügungen nur durch einen Rücktritt gem. § 2296 BGB möglich. Einzeltestament des Ehemanns damit unwirksam?
Ich danke vielmals für Antworten und wünsche einen schönen Tag.
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Re: [Erbrecht] Verhältnis Einzeltestament zu Gemeinschaftlic
Vielen Dank Den 2271 hab ich wie es scheint mehrfach überlesen. Eindeutig mein Fehler.Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Du hast dir deine Frage durch den Hinweis auf § 2296 BGB - konkret Abs. 2 Satz 2 - doch schon weitgehend selbst beantwortet. Jetzt muss man halt noch § 2271 I BGB hinzunehmen und schauen, ob es um eine wechselbezügliche Verfügung geht.
Ich bedanke mich für die Antworten!
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