Streckengeschäft bei mehr als drei beteiligten Personen

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Logisch_Win7
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Streckengeschäft bei mehr als drei beteiligten Personen

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo,

wie das Streckengeschäft bei drei beteiligten Personen abläuft (A verkauft an B. B verkauft an C. B weist A an, direkt an C zu liefern), habe ich verstanden. Ich frage mich nun aber, wie das Ganze abläuft, wenn mehr als drei Personen im Spiel sind.

Ich schreibe mal, wie ich das lösen würde und hoffe dann auf eine etwaige Korrektur.

Beispiel: Hersteller A verkauft ein Auto an Großhändler B. B verkauft das Auto weiter an Händler C. C verkauft das Auto an Käufer K. B und C bitten den A, direkt an K zu liefern.

A. Eigentumsübergang von A auf B, § 929 S. 1
I. Einigung (+)

II. Übergabe
1. Verlust jeglicher Besitzposition bei A (+)
2. Erlangen einer Besitzposition durch B?
- B hat keinen Besitz erlangt, da K weder sein Besitzdiener noch sein Besitzmittler ist. Ausreichend ist aber, dass K auf Geheiß des B unmittelbaren Besitz von A erlangt hat, da B dann die Besitzverschaffungsmacht hatte.
3. auf Veranlassung des A (+)

III. Berechtigung des A (+)

IV. Zwischenergebnis: B ist Eigentümer geworden


B. Eigentumsübergang von B auf C, § 929 S. 1
I. Einigung (+)
II. Übergabe
1. Verlust jeglicher Besitzposition durch B
- B hatte nie Besitz. Ausreichend ist aber, dass auf B's Geheiß hin der A direkt an den K geliefert hat, sodass B Besitzverschaffungsmacht hatte.

2. Erlangen einer Besitzposition durch C
- C hat nie Besitz erlangt. Ausreichend ist aber, dass auf C's Geheiß hin der A direkt an K geliefert hat, sodass C Besitzverschaffungsmacht hatte.

3. auf Veranlassung des B (+)

III. Berechtigung des B (+)
- denn B hat zuvor von A Eigentum erlangt

IV. Zwischenergebnis
- C ist Eigentümer geworden.


C. Eigentumsübergang von C auf K, § 929 S. 1
I. Einigung (+)

II. Übergabe
1. Verlust jeglicher Besitzposition durch C
- C hatte nie Besitz. Ausreichend ist aber, dass auf sein Geheiß hin der A den unmittelbaren Besitz auf den K übertragen hat.

2. Erlangen einer Besitzposition durch K (+)

3. auf Veranlassung des C (+)

III. Berechtigung des C (+)

IV. Endergebnis
- K ist Eigentümer geworden.



Stimmt das so? Im Vieweg/Werner stand irgendwas zu Weiterleitungsbefugnis und Anweisung zur Inbesitznahme durch Letzterwerber, was mich nur noch mehr verwirrt hat.
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