Gebrauchtwagenkauf, Unmöglichkeit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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erudite
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Gebrauchtwagenkauf, Unmöglichkeit

Beitrag von erudite »

Guten Tag liebe Helferinnen und Helfer,

folgendes Problem: K kauft von V einen Gebrauchtwagen mit 50.000 KM Laufleistung. Später stellt sich heraus, dass das Fahrzeug 100.000 KM Laufleistung hat. K verlangt von V SE gem. §§ 433, 434, 437 Nr. 3, 311a BGB.

Folgende Fragen:

Liegt hier objektive Unmöglichkeit vor?

Ich habe das Urteil des BGH über einen Nacherfüllungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf gelesen. Hierbei geht der BGH ja nicht von einem Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs wegen Stückschuld aus. Weiter hat allerdings das Berufungsgericht mit Billigung durch den BGH entschieden, dass bei einem Gebrauchtwagenkauf der Gesamteindruck des Fahrzeugs ausschlaggebend für den Kauf sei und wohl niemand bei Vertragsschluss sich über die Beschaffenheit eines Ersatzfahrzeuges mit dem Verkäufer austauscht.

Ich habe das ganze jetzt so verstanden, dass es wohl objektiv unmöglich ist dem K genau dieses Fahrzeug mit einer Laufleistung von 50.000 KM zu beschaffen.

Was bekommt K jetzt durch den SE statt der Leistung von V ersetzt, wenn V seine Unwissenheit über den fehlerhaften Kilometerstand zu vertreten hat?


Ich bedanke mich für jegliche Antworten und wünsche einen schönen Tag.
Beste Grüße
Fortschritt; nicht Perfektion
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