Hallo zusammen,
ich hab mir gerade den ellenlangen Theorienstreit zum Pfändungspfandrecht nach § 804 ZPO reingetan, nur um am Ende der Ausführungen dann lesen zu müssen, dass die praktische Bedeutung eher gering ist. Besteht denn eine Relevanz dieses Streits für die Klausurbearbeitung? Oder kann man auf das Lernen getrost verzichten?
Theorienstreit zum Pfändungspfandrecht nach § 804 ZPO
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Re: Theorienstreit zum Pfändungspfandrecht nach § 804 ZPO
Der Streit kann sich schon auswirken, z.B. bei der Versteigerung schuldnerfremder Sachen und der verlängerten Drittwiderspruchsklage. Da aber auch eher mit Blick auf Herleitung.
Abgesehen davon kann man das natürlich in der mündlichen Prüfung fragen/gefragt werden. Aber es ist jetzt sicherlich auch nicht das wichtigste Thema überhaupt.
Abgesehen davon kann man das natürlich in der mündlichen Prüfung fragen/gefragt werden. Aber es ist jetzt sicherlich auch nicht das wichtigste Thema überhaupt.
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Re: Theorienstreit zum Pfändungspfandrecht nach § 804 ZPO
Alles klar, dankeHonigkuchenpferd hat geschrieben:Der Streit kann sich schon auswirken, z.B. bei der Versteigerung schuldnerfremder Sachen und der verlängerten Drittwiderspruchsklage. Da aber auch eher mit Blick auf Herleitung.
Abgesehen davon kann man das natürlich in der mündlichen Prüfung fragen/gefragt werden. Aber es ist jetzt sicherlich auch nicht das wichtigste Thema überhaupt.