VOB/B
Moderator: Verwaltung
- Justitian
- Super Power User
- Beiträge: 926
- Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
VOB/B
Wie ist das eigentlich: § 8 III Nr. 2 VOB/B verdrängt die Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung aus dem allgemeinen Schuldrecht. S. 1 spricht aber nur von einer Ausführung durch Dritte. Was ist, wenn der Besteller den noch nicht vollendeten Teil der Leistungen selbst ausführt?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17