VOB/B

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Justitian
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VOB/B

Beitrag von Justitian »

Wie ist das eigentlich: § 8 III Nr. 2 VOB/B verdrängt die Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung aus dem allgemeinen Schuldrecht. S. 1 spricht aber nur von einer Ausführung durch Dritte. Was ist, wenn der Besteller den noch nicht vollendeten Teil der Leistungen selbst ausführt?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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