Hallo liebes Forum,
mir fällt es schwer, die Figur des Nicht-so-berechtigten Besitzers von einer Umwandlung Fremdbesitz in Eigenbesitz abzugrenzen. Bei beiden Figuren überschreitet ja der eigentlich Berechtigte sein Besitzrecht. Worin liegt der Unterschied?
Und wo ist der Unterschied zum Doppelspiel des Besitzmittlers? Überschreitet der Besitzmittler da nicht auch sein Besitzrecht, indem er mehreren den Besitz mittelt?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann! Danke schonmal
Unterschied Nicht-so-Berechtigter zu anderen Figuren
Moderator: Verwaltung
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Re: Unterschied Nicht-so-Berechtigter zu anderen Figuren
Die Umwandlung von Fremd- in Eigenbesitz ist ein Unterfall des "Nicht-so-berechtigten Besitzers", bei dem die Rechtsprechung ausnahmsweise Ansprüche nach §§ 987 ff. BGB bejaht hat, weil es eine besonders grundlegende Überschreitung des Besitzrechts ist.
Auch ein solches "Doppelspiel" könnte man unter die Figur vom "Nicht-so-berechtigten Besitzer" fassen. Es ist nur eben ein anderer Fall, als wenn du z.B. widerrechtlich einen Untermieter aufnimmst und so dein Besitzrecht überschreitest.
Insgesamt sollte man dieser Lehre in einer Klausur nicht folgen.
Auch ein solches "Doppelspiel" könnte man unter die Figur vom "Nicht-so-berechtigten Besitzer" fassen. Es ist nur eben ein anderer Fall, als wenn du z.B. widerrechtlich einen Untermieter aufnimmst und so dein Besitzrecht überschreitest.
Insgesamt sollte man dieser Lehre in einer Klausur nicht folgen.
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Re: Unterschied Nicht-so-Berechtigter zu anderen Figuren
Vielen lieben Dank!
Das war voll hilfreich.
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