Berücksichtigung FA bei vorgerichtlichen RA-Kosten?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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layer896
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Registriert: Montag 30. Januar 2017, 18:22

Berücksichtigung FA bei vorgerichtlichen RA-Kosten?

Beitrag von layer896 »

Guten Morgen,

ich habe hier eine Frage, die mich an der Rand der Verzweifelung treibt, zumal ist hierzu m.E. unterschiedliche Urteile gelesen habe. ](*,)

Zum Fall: Kläger klagt wegen Verkehrsunfall, drei Anträge:

1) SEA = Nettoreparatur 3984,46 EUR
2) vorgerichtliche RAK = 585,72 EUR (1,3*354 (SW bis 6000) + 32 Auslagen + MwSt)
3) Feststellung, dass Beklagter zum Ersatz aller Schäden aus dem Unfallereignis verpflichtet ist
(hier werden angeführt: 1900 Kosten Mietwagen + MwSt für Reparatur, sind zusammen 2534,34 EUR)

Gericht macht SW-Beschluss auf 6011,93 (Antrag 1 und Antrag 3 zu 80%, da Feststeller)

Soweit, so klar. O:)

(M.E. hat hier der RA schon gepennt, denn er hat seine vorgerichtlichen Gebühren nur aus einem SW bis 6000 angenommen, obwohl nach seinem eigenen Vortag ja schon mehr als 6000 vorliegen. Das Gericht hat ja auch mehr als 6000 angenommen...)

Im Ergebnis bekommt der Kläger aber nur folgendes:

1) SEA = 782,26
...
3) Feststellung wie oben aber nur i.H.v. 20% (sind wertmäßig 504,08 EUR)


FRAGE:

Wie berechnen sich die vorgerichtlichen RA-Kosten? Ich meine gelesen zu haben nur in der Höhe, in der der Kläger auch Recht bekommt. Das wären unstreitig die 786,26 EUR.

Wird der Wert des Feststellungsantrags (hier 504,08 EUR) da auch noch hinzugezählt?

Wenn nein, berechnen sich die Kosten ja nur aus einem Streitwert bis 1000 EUR, wenn der Feststeller noch hinzu kommt, aus einem Streitwert bis 1500 EUR.


Ich meine der BGH hat in einem Urteil den Feststeller mit dazu genommen (dafür spricht auch, dass der RA dies ja ursprünglich auch gemacht hat).
Eine Freundin meinte aber, die vorgerichtlichen Kosten können sich jedoch nur auf den Hauptanspruch, hier den SEA beziehen. Der Feststeller sei quasi nur noch ein Schmankerl für die Klage


Ich hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen...

VIELEN DANK IM VORAUS
Gelöschter Nutzer

Re: Berücksichtigung FA bei vorgerichtlichen RA-Kosten?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Rechtsberatung du hier bekommen wirst nicht.
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