Wo subjektiven und objektiven TB prüfen?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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rschrimpf
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Wo subjektiven und objektiven TB prüfen?

Beitrag von rschrimpf »

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage und zwar sieht mein SV folgendermaßen aus, Der 17 Jährige kauft ein Handy, seine Eltern sind dagegen. Er hatte vorher von Oma 100 Euro bekommen, die Eltern wussten aber nichts davon. Er ist im Geschäft und V macht ihm ein Angebot für ein Handy über 195,-€. Dies kann er sich leider nicht sofort leisten und möchte den Rest in Raten zahlen. Beide sind einverstanden. Also mir ist soweit klar, dass der KV zustanden gekommen ist und ich theoretisch für beide WE den äußeren und inneren TB prüfen muss. Ich bin leider nur mit der Seitenanzahl in meinem Gutachten begrenzt, daher würde ich gerne wissen, ob es reicht, wenn ich den objektiven und subjektiven TB nur beim Käufer prüfe und den beim Angebot des Verkäufers kurz abhandle, geht das? Oder sollte man taktisch klug erst einmal beide TB beim Angebot des Verkäufers prüfen und später bei der Annahme nur noch kurz darauf eingehen?
Bin mir da leider überhaupt nicht sicher, wie ich da am Schlausten vorgehe. Theoretisch wäre ja eher ein Problem bei den TB seitens des 17 jährigen Käufers zu sehen. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Liebe Grüße und schon einmal Dank im Voraus.
Tobias__21
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Re: Wo subjektiven und objektiven TB prüfen?

Beitrag von Tobias__21 »

Ich will Dir als Anfänger nichts falsches raten: Aber warum willst Du das überhaupt in dieser Breite thematisieren? Da liegen doch überhaupt keine Probleme im Fall. Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille liegen auf innerer Seite ja unproblematisch vor. Zur objektiven Seite kannst Du ja gar nicht viel schreiben, bis auf, dass ein Dritter das als Äußerung eines Rechtsbindungswillen aufgefasst hat.

Ich weiss nicht, ob das von Dir/Euch in der Übung erwartet wird, die WE in diesem Fall, wo die Probleme ersichtlich woanders liegen, ihn ihre einzelnen Bestandteile aufzuspalten. Du könntest natürlich, um ganz auf Nummer sicher zu gehen, das ganze einmal in der gebotenen Kürze beim Angebot thematisieren und bei der Annahme dann einfach nach oben verweisen, bspw.:
"Eine Willenserklärung des X liegt vor (siehe oben. A. I. 1.)".
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
rschrimpf
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Re: Wo subjektiven und objektiven TB prüfen?

Beitrag von rschrimpf »

Hey Tobias_21,

da hast du wohl recht, hab da glaube ich mein Augenmerk auf falsche Dinge gelegt. Mittlerweile habe ich das auch schon ziemlich abgeschwächt und mich auf die wesentlichen Dinge bezogen.

Besten Dank
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