Aufgabe: Junggesellenabschied. "Benötige Hilfe"

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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SallyBugs
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Aufgabe: Junggesellenabschied. "Benötige Hilfe"

Beitrag von SallyBugs »

Hallo liebe Community,

Eine gruppe "x" will den junggesellinenabschied feiern. Auf diesem wege entscheiden sich "x" fuer eine weinwanderung mit integriertem geo-cache, welches von Betreiber "z" angeboten wird. Betreiber "z" verlangt pro person 40€ und händigt jeder der beteiligten von gruppe "x" eine tasche aus, in der sich ein kompass und ein exclusives weinglas befindet. Nach erfolgreicher wanderung und einigen gläsern wein bringt gruppe "x" die taschen zu betreiber "z" zurück, bedankt sich und tritt den heimweg an. Am nächsten Tag erhält die gruppe des junggesellinenabschieds eine mail, in der betreiber "z" der gruppe "x" vorwirft, das einige weingläser und taschen fehlen würden und fordert eine entschädigungszahlung über 150€ von gruppe "x".

Wie Erfolgsversprechend ist die Forderung von Betreiber "z" und welche rechte hat gruppe "x"?

Wäre dankbar wenn ich hier einige lösungsansätze inklusive paragraphen bekommen könnte.
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Tibor
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Re: Aufgabe: Junggesellenabschied. "Benötige Hilfe"

Beitrag von Tibor »

Wäre dankbar wenn ich hier einige lösungsansätze inklusive paragraphen bekommen könnte.
Gern.

§ 3 Buchstabe b) Satz 2, 2. Alternative des Nutzungsvertrags

http://forum.jurawelt.com/ucp.php?mode=terms
"Bei Verstößen gegen [...] andere[...] im Board veröffentlichten Regeln kann der Betreiber dich nach Abmahnung zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung dieses Boards ausschließen und dir ein Hausverbot erteilen."
in Verbindung mit

Nr. 2 der Nutzungsbedingungen und Foren-Regeln

http://forum.jurawelt.com/rules.php
"Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet im Wesentlichen eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt. Daher können im Jurawelt-Forum (und nicht nur hier) nur abstrakte Rechtsfragen gestellt und diskutiert werden. Sobald erkennbar ist, daß es sich um einen tatsächlichen Fall bzw. eine reale Begebenheit handelt, wird schon die Frage kommentarlos von den Moderatoren gelöscht."
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