Letzte Zustellung Einspruchsfrist VU
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Re: Letzte Zustellung Einspruchsfrist VU
Meine Toleranzgrenze für derartige Spielereien ist auch eher gering ausgeprägt, aber das Problem ist ja: Meist merkt man es erst, wenn es schon zu spät ist. Wobei ich sehr begeistert war, als ich § 38 GKG entdeckt habe...
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Re: Letzte Zustellung Einspruchsfrist VU
Wow, den kannte ich auch noch nicht. Danke für den Tip, auch den kann man als Anwalt dem Gericht in geeigneten Momenten ja mal nahe legen ...julée hat geschrieben:Meine Toleranzgrenze für derartige Spielereien ist auch eher gering ausgeprägt, aber das Problem ist ja: Meist merkt man es erst, wenn es schon zu spät ist. Wobei ich sehr begeistert war, als ich § 38 GKG entdeckt habe...
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Re: Letzte Zustellung Einspruchsfrist VU
De rien. Ich empfehle auch den Blick in die dazugehörige OLG-Rechtsprechung aus Celle und Düsseldorf. Und ja, ich glaube mit dem Tipp an das Gericht kann man Erfolg haben - es ist ja ein nicht geringes Ärgernis, wenn die Parteien beständig den Rechtsstreit verzögern und Termine kurzfristig platzen oder gänzlich nutzlos sind, weil man in der gleichen Zeit schlichtweg auch ein Verfahren verhandeln und möglicherweise sogar erledigen könnte, in dem die Parteien ihre prozessualen Pflichten Ernst nehmen.
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Re: Letzte Zustellung Einspruchsfrist VU
... hatte ich sofort schon gemacht. In NRW scheint man da ja insgesamt nicht zimperlich zu sein.julée hat geschrieben:Ich empfehle auch den Blick in die dazugehörige OLG-Rechtsprechung aus Celle und Düsseldorf.
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Re: Letzte Zustellung Einspruchsfrist VU
Ich habe manchmal den Eindruck, man hat da auch mehr Anlass zum "Durchgreifen" ...immer locker bleiben hat geschrieben:... hatte ich sofort schon gemacht. In NRW scheint man da ja insgesamt nicht zimperlich zu sein.julée hat geschrieben:Ich empfehle auch den Blick in die dazugehörige OLG-Rechtsprechung aus Celle und Düsseldorf.
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Re: Letzte Zustellung Einspruchsfrist VU
Ich erinnere mich an einen Sitzungsbesuch im ersten Semester in Mannheim: StA'in berichtete empört, der Verteidiger habe trotz Mahnung die Akte ewig nicht zurückgebracht; er stehe jetzt bei der StA auf der schwarzen Liste und dürfe Akteneinsicht nur noch auf der Geschäftsstelle nehmen. Nach der Mittagspause erklärte der Richter, er werde das jetzt auch so handhaben und habe im Übrigen auch den Kollegen beim Mittagessen davon berichtet. Eine derart effektive Sanktionierung anwaltlichen "Fehlverhaltens" wird man an größeren Standorten kaum hinbekommen.thh hat geschrieben:Ich habe manchmal den Eindruck, man hat da auch mehr Anlass zum "Durchgreifen" ...immer locker bleiben hat geschrieben:... hatte ich sofort schon gemacht. In NRW scheint man da ja insgesamt nicht zimperlich zu sein.julée hat geschrieben:Ich empfehle auch den Blick in die dazugehörige OLG-Rechtsprechung aus Celle und Düsseldorf.
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Re: Letzte Zustellung Einspruchsfrist VU
Ich glaube Düsseldorf, Berlin und München nehmen sich was solchen "Anlass" angeht nicht viel ...thh hat geschrieben:Ich habe manchmal den Eindruck, man hat da auch mehr Anlass zum "Durchgreifen" ...immer locker bleiben hat geschrieben:... hatte ich sofort schon gemacht. In NRW scheint man da ja insgesamt nicht zimperlich zu sein.julée hat geschrieben:Ich empfehle auch den Blick in die dazugehörige OLG-Rechtsprechung aus Celle und Düsseldorf.