Guten Morgen.
Angenommen Herr K fährt in den Urlaub nach Südostasien und mietet dort ein Fahrzeug.
Er stellt es auf einem unbewachten Parkplatz ab und es wird dort eingebrochen.
Sagen wir, bei dem Einbruch wird eine Fotoausrüstung aus dem Kofferraum entwendet.
Der Einbruch wird der Polizei angezeigt, diese Erstellt einen Bericht.
Herr K meldet den Schadensfall unverzüglich dem Versicherungsunternehmen.
Das Unternehmen antwortet, Herr K soll die Originalrechnungen und den Polizeibericht einschicken.
Nach seiner Rückkehr schickt er diese Unterlagen ein.
Die Versicherung verlangt nun mehrere Nachweise, unter anderem eine Quittung über die Behebung des Schadens und Fotos vom Fahrzeug.
Herr K hat von der Autovermietung keine Quittung erhalten und hat vom Schaden keine Fotos gemacht.
Der Autovermieter reagiert nicht auf Anfragen nach einer Quittung.
Die Versicherung lehnt die Regulierung des Schadens ab.
Frage: Ist es Herrn K zuzumuten, diese Nachweise (Fotos und/ oder Quittung über den Schaden) im Nachhinein zu produzieren?
Wenn "Ja" - unter welchen Gesichtspunkten?
Wenn "Nein" - unter welchen Gesichtspunkten?
Zumutbarkeit des Nachweises von Einbruchdiebstahl im Urlaub
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Re: Zumutbarkeit des Nachweises von Einbruchdiebstahl im Url
Herrn K ist es zuzumuten die Forenregeln zu lesen und zu verstehen, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt.
Geschlossen.
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."