§ 6 einer Versicherungsbedingung besagt:
"Nach Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie uns den Schaden unverzüglich anzeigen.
Außerdem sind Sie verpflichtet uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten sowie jede Auskunft dazu – auf Verlangen in Textform – zu erteilen und die erforderlichen Belege beizubringen."
D.h. kann man als Versicherung der Schadensregulierung alleine daurch entgehen,
daß man Unterlagen einfordert, die ein Versicherungsnehmer nicht mehr beibringen kann - nachdem er bereits von der Reise aus dem außereuropäischen Ausland zurückgekommen ist (wie z.B. Quittung für die Schadensbehebung am aufgebrochenen Mietfahrzeug, Fotos vom Schaden am Fahrzeug)?
Kooperationsverpflichtung bei Versicherungsfall
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Mittwoch 26. Juli 2017, 10:19
- Ausbildungslevel: Schüler
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Kooperationsverpflichtung bei Versicherungsfall
Again: konkrete Rechtsfälle werden bei uns nicht besprochen. Dieser Regelung haben Sie auch zugestimmt, als Sie die Forenregeln akzeptiert haben.
Geschlossen.
Geschlossen.