Liebe Experten,
ich habe folgende Frage - ich hoffe, ihr könnt etwas Licht in mein Dunkel bringen:
Herr X kauft einen Serienartikel bei Onlinehändler Y. Der Artikel ist aus dem Vorjahr, aber viele Onlinehändler haben den Artikel noch. Bei Onlinehändler Y war der Artikel stark reduziert.
Der Artikel wird beschädigt geliefert. Herr X fordert Nachlieferung, allerdings ist der Artikel nun bei Onlinehändler Y ausverkauft. Ist der Händler dazu verpflichtet, den Artikel bei einem anderen Händler zu kaufen, um eine mangelfreie Ware liefern zu können?
Wenn ich es richtig verstehe, ist die Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend dafür, ob der Händler Nachlieferung ablehen und stattdessen nachbessern darf. Konkret kostet der Artikel normalerweise 900EUR, bei Onlinehändler Y 500EUR. Eine Reparatur wäre zwar billiger, aber der reparierte Artikel wäre sofort wesentlich weniger Wert als Herr X bezahlt hat (ca. 300 EUR) sodass er dadurch einen Schaden hätte.
Wie seht ihr die Rechtslage in diesem Fall?
Vielen lieben Dank von einem Nicht-Juristen
Joe
Nachlieferung bei Gattungsschuld / Ausverkauft
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Re: Nachlieferung bei Gattungsschuld / Ausverkauft
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Re: Nachlieferung bei Gattungsschuld / Ausverkauft
Lieber joe123,
ich habe folgende Frage - ich hoffe, du kannst etwas Licht in mein Dunkel bringen:
Forumnutzer X eröffnet einen Thread bei Onlineforum Y mit dem Ziel, Rechtsberatung zu erhalten.
In den Nutzungsbedingungen von Onlineforum Y sowie gut sichtbar oberhalb der Threads heißt es: "Es gibt hier keine Rechtsberatung und keine Hausarbeiten-Besprechungen!!"
Wie siehst du die Rechtslage in diesem Fall?
Vielen lieben Dank
ich habe folgende Frage - ich hoffe, du kannst etwas Licht in mein Dunkel bringen:
Forumnutzer X eröffnet einen Thread bei Onlineforum Y mit dem Ziel, Rechtsberatung zu erhalten.
In den Nutzungsbedingungen von Onlineforum Y sowie gut sichtbar oberhalb der Threads heißt es: "Es gibt hier keine Rechtsberatung und keine Hausarbeiten-Besprechungen!!"
Wie siehst du die Rechtslage in diesem Fall?
Vielen lieben Dank