? Schadensersatzanspruch, Beweislast, Anspruchsgrundlage

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Menschenskinder
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? Schadensersatzanspruch, Beweislast, Anspruchsgrundlage

Beitrag von Menschenskinder »

Hey, habe gerade mit einem Kommilitonen eine Diskussion über zu folgendem Fall gehabt.

Eine Dame ruft ein Taxi und verletzt sich beim einsteigen. Außer dem Fahrer und der Dame gibt es keine Zeugen für den "Unfall". Die Dame fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Unternehmen.

Wie würdet ihr den Fall beurteilen im Hinblick auf Anspruchsgrundlagen und Beweislast? Hatten auch darüber diskutiert, ob der Fahrer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. im Hinblick drauf gibt es jedoch keine gesetzliche Pflicht des Fahrers, den Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen zu helfen.
narcoma
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Re: ? Schadensersatzanspruch, Beweislast, Anspruchsgrundlage

Beitrag von narcoma »

Sachverhalt ist sehr dünn. Das klingt aber nach einer klassischen c.i.c, vielleicht mit etwas Argumentation eine pVv. Bei der Pflichtverletzung wird das schon sehr problematisch, da, wie du richtig gesagt hast, keine Pflicht für den Taxifahrer besteht, dem Fahrgast beim Einsteigen zu helfen. Anders sähe es aus, wenn etwa der Anschnallgurt lose herunterhängen würde, die Tür nicht ganz öffnete oÄ. Dann wäre das wohl ähnlich zu behandeln wie der berühmte Salatblatt-Fall.
Herr Anwalt
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Re: ? Schadensersatzanspruch, Beweislast, Anspruchsgrundlage

Beitrag von Herr Anwalt »

Wie hat sie sich konkret verletzt?
Ansonsten: Unsubstantiiert. Klage wird abgewiesen.
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batman
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Re: ? Schadensersatzanspruch, Beweislast, Anspruchsgrundlage

Beitrag von batman »

Herr Anwalt hat geschrieben:Ansonsten: Unsubstantiiert. Klage wird abgewiesen.
Das war nicht die Frage.
Herr Anwalt
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Re: ? Schadensersatzanspruch, Beweislast, Anspruchsgrundlage

Beitrag von Herr Anwalt »

Gut, dann anders:
Eine Anspruchsgrundlage ist derzeit nicht zu erkennen.
Der Fahrer hat seine etwaige Sorgfaltspflicht nicht verletzt.
Eine dementsprechender Ansatzpunkt für Sorgfaltspflichtverletzung ergibt sich aus dem Sachverhalt schon nicht.
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