Anspruchsgrundlage?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Lita95
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 11. August 2017, 14:11
Ausbildungslevel: Anderes

Anspruchsgrundlage?

Beitrag von Lita95 »

Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe eine Frage zu folgendem Fall, der mir leider wirklich schwer zu schaffen macht ](*,) :


J will in eine Wohnung ziehen, die seine Freundin R ablehnt, da sie ihr zu teuer ist. Bei der Anmietung besteht der Vermieter V darauf, dass auch die R den Mietvertrag unterschreibt. J hält die Wohnung für ideal. Wegen zusätzlicher Dissonanzen bezüglich der künftigen Freizeitgestaltung beschließen J und R, getrennte Wege zu gehen. J soll allein in die neue Wohnung einziehen, und R unterschreibt den Mietvertrag nur, um ihm eine neue Unterkunft zu sichern. Gegenüber R sagt J die Übernahme aller Kosten zu. Nach dem geschlossenen Mietvertrag muss der Mieter selbständig die Verträge mit den Anbietern von Strom und Gas abschließen. Die Wohnung ist mit einer Gas-Etagenheizung ausgestattet. Den Abschluss der Versorgungsverträge unterlässt J zunächst aufgrund der seiner Ansicht nach sehr ungünstigen Öffnungszeiten der Anbieter; dann vergisst er es. Nach einer Weile zieht Svetlana, die J beim Eisbach-Surfen kennengelernt hat, zu J in die neue Wohnung. Auch sie schätzt die unmittelbare Nähe zur Eisbachwelle sehr. Ein Jahr nach dem Einzug des J bemerkt der Gasanbieter G, dass Gas für Heizung und Warmwasser ohne Abschluss eines Liefervertrags verbraucht wurde. Den aufgelaufenen Betrag in Höhe von 4.000 € stellt G nach Einholung einer Auskunft beim Eigentümer V der R in Rechnung.

Welcher Vertrag ist zwischen J und R zustande gekommen? "Übernahme aller Kosten"
Bei der Frage nach Ansprüchen der R gegen J sind mir bis auf §§ 823, 780, 311, 280/241, 157, 242 BGB. Jedoch finde ich nicht, dass auch nur eine wirklich passt.
Ob die J zur Zahlung verpflichtet ist habe ich verneint.
Danke im Voraus für Meinungen :) 8-[
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Anspruchsgrundlage?

Beitrag von JulezLaw »

Eigene Überlegungen?
Und wo ist der Fall her, dass du keine Lösung dazu hast? Ungewöhnlich...
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Antworten