Seminararbeit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Torquemada
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Torquemada »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Kann es sein, dass du hier deine persönlichen Vorstellungen, was eine "korrekte" Themenstellung wäre, kontrafaktisch verabsolutierst?
Nein. Aber ich räume ein: Wer eine Aufgabe bekommt, die sich für wissenschaftliche Vertiefung nicht eignet, braucht diese auch nicht zu betreiben.
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Es versteht sich von selbst, dass man für eine gute Note eine gründliche Literaturrecherche zu betreiben hat.
Leider nicht.
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Wenn ich das aktuelle Meinungsbild zu einer Frage nachweisen möchte, halte ich es zB für selbstverständlich, auch (!) die wichtigsten Kurzkommentare zu zitieren, soweit sie sich zu dieser Frage verhalten.
In einer Seminararbeit besteht i.d.R. kein Anlass, das "Meinungsbild" zu einer Rechtsfrage vollständig nachzuweisen. Extrapunkte gibt es für derartige Fleißarbeiten jedenfalls nicht.
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Bist du denn ernsthaft der Meinung, dass etwa der Palandt, der Handkommentar von Schulze et alii, die Lehrbücher von Medicus/Lorenz zum Schuldrecht usw. in Wahrheit keinen wissenschaftlichen Anspruch haben?
Mein Petitum ist doch gerade, dass man nicht irgendwas zitiert, bloß weil es gedruckt worden ist, sondern sich vor dem Setzen eines Literaturnachweises Gedanken darüber macht, ob der Autor nur über die höchstrichterliche Rechtsprechung informieren oder eine eigene wissenschaftliche Stellungnahme abgeben will. Was das für eine bestimmte Quelle bedeutet, muss man dann eben im Einzelfall entscheiden. Bei Schriftgut aus der Feder eines habilitierten Rechtslehrers wird die wissenschaftliche Ambition im Übrigen ausnahmslos unwiderleglich vermutet.
Honigkuchenpferd
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Torquemada hat geschrieben:In einer Seminararbeit besteht i.d.R. kein Anlass, das "Meinungsbild" zu einer Rechtsfrage vollständig nachzuweisen. Extrapunkte gibt es für derartige Fleißarbeiten jedenfalls nicht.
Ich habe nicht von "vollständig" gesprochen. Das gelingt selbst in Habilitationen kaum, sofern es nicht um ganz spezielle Rechtsfragen geht, weil dazu mittlerweile schlicht viel zu viel veröffentlicht wird. Ich teile aber die Einschätzung nicht, dass es dafür generell keine "Extrapunkte" gibt. Ich weiß sogar positiv, dass diese "Fleißarbeit" von diversen Prüfern erwartet wird, wenn man Noten im oberen Notenbereich erreichen möchte.
Was das für eine bestimmte Quelle bedeutet, muss man dann eben im Einzelfall entscheiden.
Eben deshalb ist diese Einteilung doch wenig sinnvoll. Bleiben wir einmal bei den von mir genannten Kurzkommentaren: Der Palandt versteht sich sicherlich nicht als reiner Spiegel der Rechtsprechung; das variiert von Bearbeiter zu Bearbeiter, aber im Großen und Ganzen besteht hier zumindest auch auch ein gewisser wissenschaftlicher Anspruch. Gleiches gilt für den Handkommentar von Schulze et alii (der sogar durchweg aus der Feder habilitierter Rechtswissenschaftler stammt). Natürlich wird hier bei vielen Fragen nur die Rechtsprechung referiert, schon weil man gar nicht den Platz für eine weitergehende Vertiefung hat, aber oftmals findet man eben auch (mehr oder weniger) knappe eigene Stellungnahmen, in deren Rahmen die Position der Rechtsprechung begrüßt oder (mit weiteren Nachweisen aus der Lit) kritisiert wird. Diese Vorgehensweise ist typisch für Kurzkommentare, und natürlich ist auch das eine relevante Beteiligung am wissenschaftlichen Diskurs. Wenn ich dann in einer Seminararbeit zB in einer Fußnote nicht nur belege, dass in einem bestimmten Fachaufsatz eine "Mindermeinung" entwickelt worden ist, sondern dass sie inzwischen auch in einem der verbreiteten Kurzkommentare Zustimmung gefunden hat, dann ist das ein schöner und sinnvoller Nachweis.

Ich stimme dir ja vollkommen zu, dass die Quellen, die man bei rechtsdogmatischen Fragen am intensivsten nutzen wird, letztlich typischerweise Fachaufsätze, Dissertationen, Habilitationen und ggf sonstige Monographien sein werden. Aber selbstverständlich kann man auch andere Quellen (einschließlich Kurzkommentaren, -lehrbüchern und Praxishandbüchern) nutzen, und oftmals ist es auch sinnvoll. Man muss schon schauen, ob die Quelle wirklich einen eigenen Standpunkt vertritt, aber die Regelvermutung, die du oben aufgestellt hast, ist so mE schlicht nicht zulässig.
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Seb
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Seb »

Der interne Meinungsstreit ist sehr interessant.
Hierzu hätte ich ebenfalls eine Frage bzgl. Streitigkeiten innerhalb einer Seminararbeit.

Es gibt für mein Thema eine Fülle an Aufsätzen und Beiträgen.(Sowohl Segen als auch Fluch! ](*,) )
Hierbei werden gewisse Punkte als "herrschend" bzw. oft als "man ist sich nach heutiger Ansicht darüber einig dass..." angesehen.
Nun, kann (sollte) ich hierzu trd. die notwendigen Ansichten darstellen um so auch mal meinen "eigenen Senf" beitragen zu können? Denn irgendwie gebietet mir mein Thema bislang nur eine sehr darstellende Möglichkeit. Mich selbst konnte ich mit Argumenten kaum einbringen, jetzt habe ich zwar mögliche Anhaltspunkte gefunden, fürchte mich aber davor ein platt-diskutiertes Fass aufzumachen?

Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen.

PS: Ich gehe mal davon aus, dass man in einer Seminararbeit auch seine "eigene Meinung" zum wissenschaftlichen Stand einbringen sollte? Eine reine Darstellung des Themas wäre doch falsch?
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Rein deskriptive Arbeiten sind eigentlich immer verfehlt und darauf zurückzuführen, dass der Verf nicht alle Möglichkeiten, die ihm das Thema bot, ausgeschöpft hat.

Wenn das Standardfragen sind, die mit deinem Thema eigentlich nicht viel zu tun haben, wäre es aber auch verfehlt, hier argumentativ zu tief einzusteigen.

Denk lieber noch einmal über den Zuschnitt deines Themas nach und frag dich, ob ein weniger deskriptiver Zugriff nicht doch möglich ist.
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Seb
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Seb »

Danke für den Hinweis @hkp

Mir drängt sich zusätzlich die Frage auf, inwiefern ich in einem Seminar, welches dem ZVR zuzuordnen ist, auch Strafrecht und/oder Ordnungswidrigkeitenrecht behandeln kann (darf)? Oder ob sich dies auf Anhieb ausschließt ?

Als Beispiel könnte ich den Haftungsbegriff nehmen. Natürlich schreibe ich eine Seminararbeit im Zivilrecht, wonach zu aller erst die Haftung unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten untersucht werden sollte. Andererseits drängen sich speziell zu diesem Thema gewichtige Punkte im StR als auch im OWiG auf, wodurch gerade sich in der Zusammenschau eine umfassende Behandlung der Thematik darstellen lässt.

Irgendwie gar nicht so einfach alles "genau richtig" zu machen ohne dabei einen Kardinalfehler zu begehen .. ](*,)

EDIT: Kann man in der Seminararbeit eigentlich nicht selbst definieren, was man genau unter gewissen Punkten untersuchen möchte (schwerpunkte) legt? Ohne gleich mit einer Themaverfehlung korrelieren zu müssen ..
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Wenn sich das thematisch anbietet, geht das natürlich. Es kommt häufig vor, dass man sich auch mit anderen Rechtsgebieten befassen muss. Da kann eine Seminararbeit im öffentlichen Recht auch schnell einen strafrechtlichen Schwerpunkt gewinnen und umgekehrt uÄ. Aber es kommt eben darauf an, ob es wirklich zur Aufgabenstellung passt.

Das Thema muss man in aller Regel nochmals selbst "festzurren", aber man muss sich schon im gesteckten Rahmen halten.
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Salisa »

Ich kann nur aus der Erfahrung meiner einen eigenen Arbeit schreiben:

In der Einleitung habe ich das Thema dargestellt und festgelegt, was genau ich wie behandle (dabei auch einen Schwerpunkt gesetzt und das Thema insofern "eingeschränkt").
Totgeklärte Probleme habe ich nicht schwerpunktmäßig dargestellt, außer ich konnte mit eigenen Argumenten und Überlegungen "punkten" (ich habe gerne dem BGH widersprochen). Das kann mutig sein, hat sich in meinem Fall aber ausgezahlt. Mein Korrektor war zwar anderer Meinung, hat meine fundierte Argumentation aber geschätzt.

Wenn es passt und wichtig ist, würde ich auch einen Blick in andere Rechtsgebiete werfen. Teilweise sind ja auch vertiefte rechtsgeschichtliche Stellungnahmen erforderlich, warum also nicht auch rechtsvergleichend iwS? Ich hatte damals sogar einen kleinen empirischen Teil eingefügt und Statistiken ausgewertet.

Grundsätzlich darf man sich mE auch was trauen, wenn man keine gegenteiligen Präferenzen der Gutachter kennt. Werde nicht zu erfinderisch, aber wenn dein Thema dich bei der Bearbeitung auf bestimmte Herangehensweisen oder Fragen stößt, beantworte diese.
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Ant-Man »

Seb hat geschrieben:EDIT: Kann man in der Seminararbeit eigentlich nicht selbst definieren, was man genau unter gewissen Punkten untersuchen möchte (schwerpunkte) legt? Ohne gleich mit einer Themaverfehlung korrelieren zu müssen ..
Das Thema der Seminararbeit ist meisten sehr weit gefasst, weswegen es sich in solchen Fällen empfiehlt, nach einer kurzen Einführung in das (übergeordnete) Seminararbeitsthema auch die zu untersuchenden Aspekte einzuengen und Schwerpunkte zu setzen. Wenn das Thema beispielsweise lautet "Die Haftung im Zivilrecht", dann kann niemand ernsthaft erwarten, dass man das auf 20 oder 30 Seiten mit allen Feinheiten wissenschaftlich vertieft behandelt und noch eigene Ideen dazu entwickelt. Das kann schon aus Platzgründen nicht gelingen. Man muss sich trauen Schwerpunkte setzen. Das kann beispielsweise so aussehen, dass man in erster Linie die Gefährdungshaftung behandelt (und aus diesem Bereich wiederum bestimmte Einzelfragen).
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Seb
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Seb »

Danke für den ganzen Input. Das hat mir enorm geholfen um an meiner Gliederung zu arbeiten.

Trotz alle dem bin ich etwas verunsichert, auf der einen Seite möchte ich möglichst umfassend das Thema "darstellen", andererseits auch Schwerpunkte setzen. Hierfür habe ich jetzt doch 2 bis 3 Ansätze gefunden, in denen ich mich austoben kann.
Dabei stellt sich mir eine technische Frage.
Angenommen man fixiert sich schwerpunktmäßig nur auf ein Innenverhältnis, kann man dann das Außenverhältnis komplett weglassen? Und dieses eben in der Einführung erwähnen? Oder sollte man dies zum einen in der Einführung erwähnen und dann in de Seminararbeit nur sehr verkürzt abhandeln, um den Anspruch der umfassenden Darstellung des Themas gewährleisten zu können? :crazy:
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Wenn du Platz hast, dann lass es lieber im eigentlichen Text nicht ganz weg, sondern stell es knapp dar, füg weiterführende Nachweise bei und erwähne auf jeden Fall, dass du dich bewusst auf das Innenverhältnis konzentriert hast.
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Seb
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Seb »

Okay, Danke! ;)

Eine weitere technische Frage stellt sich mir ebenso im Aufbau/Struktur. Mir gefällt zum Beispiel für die Prüfung eines Tatbestandsmerkmal folgender Aufbau am besten.(ebenso für alles weitere außerhalb von Tatbestandsmerkmalen)

I.Tatbestandsmerkmale

1. TB-Merkmal XY
(...)
a) BGH
(....)
b) Gegenansichten
(...)
c) Stellungnahme
(...)

Ist das obige Verfahren für den Leser platt? Ein Kommilitone meinte, ich solle lieber alles als Fließtext schreiben, das würde den Lesefluss fördern.
i live in tokyo
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Re: Seminararbeit

Beitrag von i live in tokyo »

Das, was dein Kommilitone sagt, ließe sich m.E. wenn überhaupt nur für Klausuren heranziehen (und auch da halte ich einen ellenlangen Fließtext ohne Absätze und sonst Struktur für schlecht).

Dein obiges Schema ist ja letztlich auch Sache des persönlichen Gusto. Aber eins sollte dir klar sein...nicht für jedes noch so popelige Problem brauchst du da so differenziert rangehen. Wenn es eines deiner wesentlichen Fundamente deiner Arbeit ausmacht, dann klingt dein Aufbau doch ganz gut.
Aber für jeden Mist nach diesem Schema F vorgehen ist nicht empfehlenswert.
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Re: Seminararbeit

Beitrag von Seb »

Hey hey,

mir brennt eine Frage auf der Seele und ich wollte nur ungern deswegen ein neuen Thread aufmachen.

Es geht um das zitieren.
Zitate können sehr oft auch überflüssig sein?
Im einzelnen hierzu:
– Behauptungen, die evident oder allgemein bekannt sind, müssen und dürfen nicht belegt werden.32

Aber woher weiß ich, wann dies der Fall ist?
Als Beispiele:

1.Unter Automatisierung wird im allgemeinen die Übenhame menschlicher Tätigkeiten durch Maschinen verstanden.


2. Diese Geschäftsmodelle finanzieren sich meist durch Vermittlungsprovisionen sowie Transaktionsgebühren.

Brauch ich für diese ?Aussagen? Belege? Oder handelt es sich hierbei um überflüssige Zitate da ohne hin evident bekannt?


Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen :)


Grüße Seb
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