Moin,
1.) Gibt der Werkvertrag ein direktes Recht zum Besitz gegenüber denn Besteller iSV 986 I 1 Alt. 1? Finde dazu leider nichts.
2.) Zu welchem Zeitpunkt entsteht das WerkunternehmerpfandR? Mit Übergabe der Sachen, die Gegenstand des WerkV sind, oder erst, wenn die Forderungen entstehen?
Danke euch!
Werkvertrag und WerkunternehmerpfandR
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Re: Werkvertrag und WerkunternehmerpfandR
Nein. Denn Verschaffung des Besitzes ist keine vertragliche Pflicht des Bestellers.RossMichael hat geschrieben: ↑Dienstag 11. Dezember 2018, 23:13 Moin,
1.) Gibt der Werkvertrag ein direktes Recht zum Besitz gegenüber denn Besteller iSV 986 I 1 Alt. 1? Finde dazu leider nichts.
Es muss beides gleichzeitig gegeben sein, aber nicht zum selben Zeitpunkt stattfinden. Wenn keine Forderung da ist, kann auch nichts gesichert werden. Umgekehrt können Forderungen da sein, aber kein Besitz. Wenn der Unternehmer den Besitz hatte und ihn aufgegeben hat, dürfte das Pfandrecht erloschen sein. Sollte er noch keinen Besitz gehabt haben, konnte das Pfandrecht auch nicht entstehen.RossMichael hat geschrieben: ↑Dienstag 11. Dezember 2018, 23:13 2.) Zu welchem Zeitpunkt entsteht das WerkunternehmerpfandR? Mit Übergabe der Sachen, die Gegenstand des WerkV sind, oder erst, wenn die Forderungen entstehen?
Danke euch!