Hallo Zusammen,
hätte eine Frage zu folgendem Fall.
Ein Handwerker (A) stellt eine weit überhöhte Rechnung an Person B, indem er beispielsweise anstelle einer Stunde Arbeitszeit 16 Stunden Arbeitszeit verrechnet.
Person B bezahlt diese Rechnung nicht. Widerspricht der Rechnung und bittet um eine wahrheitsgemäße Rechnung.
Person A klagt nun Person B an und verliert vor Gericht.
Laut Gutachten sind nur 2 Stunden Arbeitszeit gerechtfertigt.
Muss Person B die Prozesskosten anteilig übernehmen? Kommen hier Quoten zum Einsatz?
Frage zur Quotenbildung
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- Tibor
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Re: Frage zur Quotenbildung
Die Kostenquote findet sich im Urteil.
Hier keine Rechtsberatung.
Geschlossen.
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Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."