Liebes Forum
Folgender Fall:
V hat eine Garage die vermietet er an M (Bootsbauer - demnach gewerblich) mit der Klausel: Untervermietung nur nach Zustimmung des Vermieters und das Mietverhältnis ist auf 2 Jahre befristet
Nun läuft das Geschäft des M schlecht, sodass dieser an U weitervermietet ohne die Zustimmung des V. Des Weiteren verlangt er 200 Euro mehr Miete.
Nun verlangt V die Räumung nach zwei Jahren von M, dieser verweigert. Daraufhin lässt V die Schlösser austauschen sodass U einen entgangenen Gewinn iHv 5000 Euro hat und des Weiteren ihr Auto woanders für 150 Euro die Nacht unterstellen muss.
Meine Frage: Welche Ansprüche hat U gegen V. Besteht überhaupt ein Schuldverhältnis ? Ich meine U ist gutgläubig aber rechtfertigt dies ein Schadensersatzanspruch gegen ihn?
Komme ich hier mit einem deiktischen Besitzschutz gem. §823 I durch?
Vielen vielen Dank für alle Antworten, bin etwas am verzweifeln
Untervermietung
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Re: Untervermietung
Dieses Forum funktioniert so: Du bietest uns eine Lösung an, wir sagen dir, was wir davon halten. Nicht umgekehrt.Lionheart123 hat geschrieben: Komme ich hier mit einem deiktischen Besitzschutz gem. §823 I durch?