Wann und wo?
In einem vollumfänglichen Gutachten bzw. bei der Klausur-/Hausarbeitsfrage "Wie ist die Rechtslage?" durchaus, in anderen Fällen kann es aber auch unnötig bis schädlich sein.
823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht
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Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht
§ 833 BGB verdrängt § 823 BGB nicht. Gleiches gilt daher auch für § 834 BGB. Demnach müssen in einem Gutachten beide Anspruchsgrundlagen geprüft werden, auch wenn es um denselben Anspruchsgegner geht.
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Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht
So sehe ich es auch. Wenn mehrere Schädiger vorliegen, muss man § 823 alleine schon wegen § 840 III (ggf. tel. Red.) prüfen.
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Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht
Ich würde den § 834 allerdings vorher prüfen. Ansonsten Zustimmung.
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Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht
Klar.
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Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht
Geschlossen (siehe http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=55376 ).
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