Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Gesperrt
Panda1908
Newbie
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: Sonntag 24. September 2017, 21:48
Ausbildungslevel: RRef

Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Panda1908 »

Hallo an alle erstmal!

Ich komme gleich zur Sache:

Welches Gericht ist für den Wiederseinsetzungsantrag zuständig, wenn das Ausgangsgericht, dass das Urteil erlassen hat, örtlich unzuständig ist? Denn gemäß § 237 ZPO ist das Gericht zuständig, dass über die versäumte Prozesshandlung zu entscheiden hat. Wenn die versäumte Handlung die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ist und dies nachgeholt wird samt Klageerwiderung, muss ich den Antrag dann beim zuständigen Gericht stellen? Oder beim alten, weil ja in der Klageerwiderung die örtliche Unzuständigkeit gerügt wird und dieses Gericht den Rechtsstreit erst an das zuständige Gericht verweisen muss??

Und noch eine Frage, ist der Wohnsitz des Beklagten auch der Zweitwohnsitz oder nur der Hauptwohnsitz?

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen! :waving:
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Tobias__21 »

.......
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Sonntag 24. September 2017, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Panda1908
Newbie
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: Sonntag 24. September 2017, 21:48
Ausbildungslevel: RRef

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Panda1908 »

Danke schonmal. Wie ist das mit dem § 237 ZPO in Einklang zu bringen? Sagen wir, das Ausgangsgericht ist unzuständig. Spricht der Wortlaut dann nicht dagegen, dass das unzuständige Ausgangsgericht zuständig ist?
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Tobias__21 »

......
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Sonntag 24. September 2017, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Panda1908
Newbie
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: Sonntag 24. September 2017, 21:48
Ausbildungslevel: RRef

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Panda1908 »

Ja das macht Sinn und war auch meine Überlegung. Nur war ich mir am Ende dann doch nicht sicher, weil mich der Wortlaut des § 237 ZPO irritiert hat. Ich kann den Antrag aber vorsichtshalber nicht bei beiden Gerichten stellen oder?? :lmao:
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Tobias__21 »

.....
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Sonntag 24. September 2017, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Panda1908
Newbie
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: Sonntag 24. September 2017, 21:48
Ausbildungslevel: RRef

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Panda1908 »

Ich könnte es natürlich an das Ausgangsgericht senden und sagen bei Unzuständigkeit bitte an das zuständige Gericht weiterleiten, aber da besteht die Gefahr, dass es eben nicht rechtzeitig weitergeleitet wird und die Wiedereinsetzungsfrist nicht eingehalten wird. Daher dachte ich, um ja keine Risiken einzugehen, sende ich es eben an beide. Aber kann man das einem zum Vorwurf machen, dass man einen Antrag an zwei Gerichte stellt? Oder ist das möglich. Also ich grüble schon so lange darüber nach. Es geht um einen echten Fall, keinen fiktiven. Daher will ich erst recht alles richtig machen :D
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Tobias__21 »

Oh Mann.....Oben steht fett rot KEINE RECHTSBERATUNG Geh zu einem Anwalt. Ich bin schon wieder drauf reingefallen....
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Panda1908
Newbie
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: Sonntag 24. September 2017, 21:48
Ausbildungslevel: RRef

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Panda1908 »

Es geht hier darum, zu klären, wie die Rechtslage ist. Das ist für mich entscheidend, ob es nun tatsächlich relevant ist, ist unwichtig. Ich will das Problem für mich selbst verstehen. Es geht mir allein darum, die Rechtslage zu verstehen. Das meine ich ernst.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Beitrag von Tibor »

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gesperrt